Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bieten Neurologen eine attraktive Alternative zur klassischen Einzelpraxis: Sie ermöglichen die Bündelung von Expertise, die gemeinsame Nutzung teurer Diagnostik und eine verbesserte interdisziplinäre Versorgung neurologischer Patienten. Die Gründung eines MVZ ist jedoch ein komplexes Vorhaben, das sorgfältige Vorbereitung erfordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein MVZ muss nach § 95 SGB V als juristische Person (GmbH, GbR) oder durch ein Krankenhaus, eine Ärzte-BAG oder eine gemeinnützige Trägerschaft gegründet werden
- Für ein neurologisches MVZ sind mindestens zwei zugelassene Ärzte oder Angestellte mit Kassenzulassung erforderlich
- Interdisziplinäre MVZ (z. B. Neurologie und Psychiatrie, Neurologie und Neurochirurgie) verbessern die Versorgung und die Wirtschaftlichkeit
MVZ-Gründung speziell für Neurologen
Die Gründung eines neurologischen MVZ setzt zunächst die Zulassung durch den Zulassungsausschuss der KV voraus. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die geplante Versorgungsform dem Bedarf im Planungsbereich entspricht. Das MVZ kann als GmbH (häufigste Form), als eingetragene Genossenschaft oder als GbR gegründet werden. Für die GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich.
Ein neurologisches MVZ mit einem Schwerpunkt in Multiple Sklerose und Epileptologie hat die Möglichkeit, alle MS-Therapien, neurophysiologische Diagnostik (EEG, EMG, VEP) und neuropsychologische Testungen aus einer Hand anzubieten. Die Kombination von Neurologie mit Psychiatrie in einem MVZ ist besonders vorteilhaft, da viele neurologische Erkrankungen psychiatrische Komorbiditäten aufweisen. Interdisziplinäre Case Conferences innerhalb des MVZ verbessern die Behandlungsqualität und ermöglichen die Abrechnung von Fallkonferenz-GOP.
Worauf Neurologen besonders achten sollten
Bei der MVZ-Gründung müssen Neurologen die gesellschaftsrechtliche Struktur sorgfältig planen: Eine GmbH bietet Haftungsbeschränkung und Flexibilität bei der Gesellschafterstruktur, erfordert aber regelmäßige Jahresabschlüsse und Offenlegungspflichten. Ärzteversichert empfiehlt, bereits bei der Gründung einen auf MVZ-Recht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen und eine umfassende D&O-Versicherung (Directors & Officers) für die Geschäftsführer abzuschließen.
Typische Fehler bei Neurologen
Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des Verwaltungsaufwands eines MVZ: Im Vergleich zur Einzelpraxis entstehen erheblich höhere Anforderungen an Buchhaltung, Personalverwaltung und Qualitätsmanagement. Außerdem werden Gesellschafterkonflikte durch unklare GmbH-Vertragsregelungen häufig nicht vorausschauend verhindert.
Fazit
Ein gut geplantes neurologisches MVZ bietet Patienten eine umfassende Versorgung und Ärzten ein attraktives Arbeitsumfeld mit wirtschaftlichen Synergien. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – MVZ-Gründung
- Gesetze im Internet – § 95 SGB V
- Bundesärztekammer – MVZ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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