Notfallmediziner, die ein medizinisches Versorgungszentrum gründen möchten, bewegen sich in einer rechtlichen Besonderheit: Da Notfallmedizin keine eigenständige Facharztdisziplin mit Kassenarztsitz ist, müssen sie in der Regel ihre Basisqualifikation (z. B. Allgemeinmedizin, Innere Medizin) als Grundlage für die MVZ-Gründung nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Notfallmediziner können ein MVZ nur auf Basis einer eigenständigen Facharztqualifikation gründen (z. B. Innere Medizin); die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin allein reicht für eine KV-Zulassung nicht aus.
- Notfallmedizinisch ausgerichtete MVZ, die interdisziplinäre Akutversorgung anbieten, können als integrierte Notfallzentren (INZ) in die Reform der Notfallversorgung eingebunden werden.
- Die MVZ-Gründung bietet die Möglichkeit, notfallmedizinische Kompetenz mit hausärztlicher oder internistischer Basisversorgung zu kombinieren und so ein breites Versorgungsspektrum anzubieten.
MVZ-Gründung speziell für Notfallmediziner
Ein MVZ, das von einem Arzt mit Zusatzweiterbildung Notfallmedizin gegründet wird, unterscheidet sich von anderen MVZ dadurch, dass es auf einer Grundfacharztqualifikation aufbaut und die notfallmedizinische Kompetenz als Ergänzung einbringt. Besonders attraktiv ist das MVZ-Modell für Notfallmediziner, die eine schnelle, niederschwellige Akutversorgung außerhalb der klassischen Notaufnahme aufbauen möchten, z. B. in Form einer erweiterten Hausarztpraxis mit Akutsprechstunde und Überwachungsmöglichkeit.
Im Rahmen der geplanten Notfallversorgungsreform sollen integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen, in denen Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser gemeinsam Notfallpatienten triagieren und behandeln. Notfallmediziner, die ein MVZ gründen und dieses in die Nähe einer INZ-Kooperation bringen, können von extrabudgetären Vergütungsmodellen profitieren und gleichzeitig eine strategisch attraktive Marktposition aufbauen.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Bei der MVZ-Gründung ist die Klärung der Trägerfrage besonders wichtig: Soll das MVZ von einer GmbH getragen werden, müssen die ärztliche Leitung und die Gesellschafterstruktur den KV-Anforderungen entsprechen. Die Gesamtkosten für eine MVZ-Gründung (Gesellschaftsgründung, Antragsverfahren, Erstausstattung, Anlauffinanzierung) liegen je nach Größe und Ausstattung bei 100.000 bis 400.000 Euro. Ärzteversichert empfiehlt, vor der Gründung eine betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie zu erstellen und die Finanzierung durch eine auf Heilberufe spezialisierte Bank zu verhandeln.
Typische Fehler bei Notfallmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Fehleinschätzung, dass die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin allein für eine MVZ-Zulassung ausreicht. Notfallmedizin ist eine Zusatzweiterbildung und kein eigenständiges Fachgebiet; ohne Facharztanerkennung in einer anerkannten Fachrichtung ist eine Niederlassung über KV nicht möglich. Ein weiterer Fehler ist die Unterschätzung des administrativen Aufwands: Ein MVZ erfordert eigene Buchführung, Qualitätsmanagementsysteme und ein strukturiertes Personalmanagement; der Aufwand ist erheblich größer als der einer Einzelpraxis.
Fazit
Notfallmediziner, die ein MVZ gründen möchten, brauchen eine solide Facharztzulassung als Basis und können die notfallmedizinische Kompetenz als strategischen Mehrwert einbringen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – MVZ
- Bundesministerium für Gesundheit – Notfallversorgung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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