Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ist für Nuklearmediziner eine zunehmend attraktive Organisationsform, da es die gemeinsame Nutzung teurer Infrastruktur (PET/CT, SPECT/CT) ermöglicht und gleichzeitig die Bedarfsplanung umgeht. Gerade in der Nuklearmedizin, wo Einzelpraxen aufgrund des hohen Investitionsbedarfs riskant sind, bietet das MVZ erhebliche Vorteile.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein MVZ kann von zugelassenen Ärzten, Krankenhäusern und anerkannten gemeinnützigen Trägern gegründet werden; Nuklearmediziner können ein MVZ als GmbH oder GbR gründen und Ärzte anstellen.
  • Die MVZ-Gründung umgeht die Bedarfsplanung: Ärzte im MVZ benötigen keine eigene KV-Zulassung, sondern werden angestellt; die MVZ-GmbH hält die Kassenzulassung.
  • Strahlenschutzrechtliche Genehmigungen gelten für den Betriebsort, nicht für den Arzt; bei MVZ mit mehreren Standorten sind separate Genehmigungen erforderlich.

MVZ-Gründung speziell für Nuklearmediziner

Nuklearmediziner, die ein MVZ gründen, müssen zuerst einen geeigneten Träger bestimmen: Am häufigsten ist die GmbH, die Haftungsbeschränkung bietet und steuerlich flexibel ist. Gesellschafter können der gründende Nuklearmediziner, weitere Ärzte oder Investoren sein. Das Stammkapital einer MVZ-GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro; in der Praxis sind 50.000 Euro oder mehr als Eigenkapitalbasis empfehlenswert, da Banken dies für die Praxisfinanzierung voraussetzen.

Der Antrag auf MVZ-Zulassung wird bei der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt und umfasst Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung (die Ärzte im MVZ müssen über mindestens einen angestellten Arzt mit vollem Versorgungsauftrag verfügen), Nachweis der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung sowie Raumplanung. Genehmigungszeiten variieren je nach KV zwischen 3 und 12 Monaten.

Worauf Nuklearmediziner besonders achten sollten

Die Finanzierung eines nuklearmedizinischen MVZ erfordert ein solides Investitionskonzept mit detaillierter Amortisationsrechnung. Bei einem PET/CT-Gerät mit Anschaffungskosten von 2 Millionen Euro und einer geplanten Auslastung von 20 Untersuchungen täglich (GKV + Privat) ergibt sich ein Jahresumsatz von ca. 1,5 bis 2,5 Millionen Euro; davon sind Gerätefinanzierung, Personal und Raumkosten zu decken. Ärzteversichert empfiehlt, für das MVZ eine eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen, die bei Geräteausfall die Einnahmeverluste teilweise kompensiert.

Bei der Gesellschafterstruktur sollte ein klarer Gesellschaftervertrag Exitoptionen (Kündigung, Insolvenz eines Gesellschafters, Nachfolgeregelungen) regeln. Ein Nuklearmediziner, der als Mehrheitsgesellschafter fungiert, muss sicherstellen, dass bei seinem Ausscheiden der Betrieb nahtlos weitergeführt werden kann.

Typische Fehler bei Nuklearmedizinern

Ein verbreiteter Fehler bei der MVZ-Gründung ist die Unterschätzung der Vorlaufzeit: Zwischen Entschluss zur Gründung und erstem Betriebstag vergehen oft 18 bis 30 Monate. Wer diesen Zeitraum in Verhandlungen mit Gerätelieferanten, Banken und KV nicht berücksichtigt, gerät in Liquiditätsnot. Außerdem wird die steuerliche Gestaltung (Betriebsaufspaltung, Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, Verrechnungspreise) häufig nicht ausreichend mit einem auf MVZ spezialisierten Steuerberater abgestimmt.

Fazit

Das MVZ ist für Nuklearmediziner eine attraktive Organisationsform mit erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen, die jedoch sorgfältige rechtliche und steuerliche Vorbereitung erfordert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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