Palliativmedizinische Versorgung ist in Deutschland ein wachsendes Feld, das strukturell von Einzelpraxen in multiprofessionelle Teams übergeht. Das MVZ bietet für Palliativmediziner die Möglichkeit, verschiedene Berufsgruppen (Ärzte, Pflegefachkräfte, Sozialarbeiter, Psychologen) unter einem rechtlichen Dach zu vereinen, was die SAPV-Abrechnung und die Kooperation mit stationären Einrichtungen erleichtert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein MVZ für Palliativmedizin kann SAPV-Verträge mit Krankenkassen schließen und ermöglicht multiprofessionelle Abrechnung unter einem Dach.
  • Die MVZ-Gründung erfordert mindestens zwei angestellte Ärzte; Palliativmediziner können die Gründung gemeinsam mit Schmerztherapeuten oder Allgemeinmedizinern realisieren.
  • Trägerfähig für ein MVZ sind u. a. Krankenhäuser, Vertragsärzte und gemeinnützige Träger; viele Palliativ-MVZ werden von Hospiz-Trägern gegründet.

MVZ-Gründung speziell für Palliativmediziner

Die rechtliche Grundlage für MVZ bildet § 95 SGB V; die Zulassung erfolgt durch den Zulassungsausschuss der KV. Für Palliativmediziner ist relevant, dass ein MVZ auch im Bereich der SAPV tätig sein kann, wenn ein entsprechender Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen nach § 132d SGB V vorliegt. Dieser Vertrag ist von der MVZ-Zulassung getrennt zu beantragen und erfordert den Nachweis struktureller und personeller Voraussetzungen.

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines palliativmedizinischen MVZ hängt stark vom Vergütungsvolumen der SAPV-Verträge ab. Diese sind regional unterschiedlich; in städtischen Gebieten können gut aufgestellte SAPV-Teams Jahresumsätze von 800.000 bis 1,5 Millionen EUR erzielen, während in ländlichen Gebieten Personalkosten und Fahrzeiten die Marge erheblich belasten.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Die Wahl der Rechtsform ist für ein palliativmedizinisches MVZ besonders wichtig: Eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) ermöglicht Zugang zu Spendengeldern und öffentlichen Fördermitteln, die für investitionsintensive Versorgungsstrukturen relevant sind. Gleichzeitig schränkt die Gemeinnützigkeit die Ausschüttungsmöglichkeiten ein. Ärzteversichert empfiehlt, die Rechtsformwahl gemeinsam mit einem auf Gesundheitsrecht spezialisierten Anwalt und einem Steuerberater abzustimmen.

Versicherungsseitig benötigt das MVZ eine umfassende Betriebshaftpflicht, die auch die angestellten Ärzte und das Pflegepersonal einschließt. Besonders bei Heimbesuchen im Rahmen der SAPV ist das Haftungsrisiko hoch; eine Mindestdeckung von 3 Millionen EUR je Schadensfall ist Standard.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein verbreiteter Fehler ist der Start ohne abgeschlossenen SAPV-Vertrag: Wer das MVZ gründet, ohne den Versorgungsvertrag gesichert zu haben, trägt das volle Vorhaltungsrisiko für Personal und Ausstattung. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Schnittstellen-Koordination mit stationären Einrichtungen: Ohne formale Kooperationsverträge mit Krankenhäusern und Hospizen entstehen Kommunikationsbrüche, die das MVZ wirtschaftlich belasten und die Patientenversorgung gefährden.

Fazit

Das MVZ ist für Palliativmediziner eine geeignete Organisationsform, um multiprofessionelle Versorgung wirtschaftlich abzubilden. Die Gründung erfordert sorgfältige rechtliche, finanzielle und strukturelle Planung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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