Pathologen, die ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen oder sich einem bestehenden MVZ anschließen, erschließen sich neue wirtschaftliche und strukturelle Möglichkeiten. Insbesondere pathologische Laborgemeinschaften im MVZ-Format bieten Synergien durch gemeinsame Geräte, Personal und Einkauf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pathologische MVZ können als Laborverbund mehrere Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie unter einem Dach vereinen.
  • Die KV-Zulassung eines pathologischen MVZ ermöglicht die Abrechnung histologischer und zytologischer Leistungen nach EBM.
  • Für privatärztliche pathologische Laborleistungen (z. B. molekularpathologische Tests) ist keine MVZ-Zulassung erforderlich; hier reicht die freiberufliche Tätigkeit.

MVZ-Gründung speziell für Pathologen

Pathologische MVZ sind in Deutschland eine wachsende Versorgungsform. Die zunehmende Spezialisierung der Pathologie, insbesondere durch molekularpathologische Techniken (NGS, FISH, PCR), erfordert eine Geräteinvestition, die für Einzelpraktiker kaum wirtschaftlich ist. Im MVZ-Format können diese Investitionen auf mehrere Gesellschafter verteilt werden, was den Einstieg erleichtert und die Wirtschaftlichkeit verbessert.

Die Gründung eines pathologischen MVZ folgt dem allgemeinen MVZ-Recht nach § 95 SGB V: Eine GmbH wird gegründet, ein ärztlicher Leiter benannt, und die KV-Zulassung beantragt. Für Pathologie-MVZ gilt besonders, dass der ärztliche Leiter approbierter Facharzt für Pathologie sein muss und mindestens halbtags im MVZ tätig sein muss. Die Laborräume müssen den Anforderungen der Laborsicherheitsklasse BL2 (für menschliches Gewebematerial) genügen.

Worauf Pathologen besonders achten sollten

Pathologen, die ein MVZ gründen, sollten den Gesellschaftsvertrag sorgfältig ausgestalten, insbesondere hinsichtlich der Entscheidungsprozesse bei Investitionen und der Aufnahme neuer Gesellschafter. Ärzteversichert empfiehlt, für das MVZ eine umfassende Betriebshaftpflicht, eine D&O-Versicherung (Geschäftsführerhaftung) und eine Berufshaftpflicht abzuschließen, die alle angestellten Pathologen und das Laborpersonal des MVZ abdeckt. Fehler in der Histologie oder Zytologie können erhebliche Schadensersatzforderungen auslösen.

Typische Fehler bei Pathologen

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Kapitalausstattung bei MVZ-Gründung: Die Anlaufphase mit Geräteanschaffungen, Laboreinrichtungen und KV-Zulassungsverfahren kann zwölf Monate und mehr dauern, ohne nennenswerte Einnahmen. Ein weiterer Fehler ist das Versäumnis, Laborakkreditierungen (ISO 15189 für diagnostische Labore) rechtzeitig zu beantragen.

Fazit

Ein pathologisches MVZ bietet Pathologen die wirtschaftliche Basis für hochspezialisierte Labormedizin auf modernstem Niveau. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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