Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind für Unfallchirurgen eine attraktive Alternative zur klassischen Einzelpraxis, weil sie die Möglichkeit bieten, chirurgische Kompetenz mit orthopädischer, sportmedizinischer und physiotherapeutischer Versorgung unter einem Dach zu bündeln und gleichzeitig die wirtschaftlichen Risiken zu teilen.
Das Wichtigste in Kürze
- MVZ in der Unfallchirurgie können Kassenarztsitze für mehrere Fachrichtungen (Unfallchirurgie, Orthopädie, Sportmedizin) kombinieren und damit ein breites muskuloskelettales Versorgungsangebot schaffen.
- Die MVZ-Gründung erfordert eine Genehmigung nach § 95 SGB V; zulässige Gründer sind Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser und gemeinnützige Träger.
- Unfallchirurgen in MVZ können als angestellte Ärzte tätig sein, was ihnen unternehmerische Risiken ersparen kann, aber auch die Liquidationsfreiheit einschränkt.
MVZ-Gründung speziell für Unfallchirurgen
Unfallchirurgen haben durch ihre operativen Kompetenzen eine besondere Stärke in einem MVZ: Sie können ambulante Operationen (Arthroskopie, Handchirurgie, Frakturversorgung) direkt in der MVZ-eigenen Infrastruktur durchführen, was gegenüber dem stationären Klinikbetrieb erhebliche Erlöspotenziale bietet. Ein ambulantes Operationszentrum, das in ein unfallchirurgisches MVZ integriert ist, kann Fallpauschalen für ambulante Eingriffe erzielen, die 20 bis 40 Prozent über den GKV-Poliklinikpauschalen liegen.
Die Gründung eines MVZ für Unfallchirurgen erfordert zunächst die Klärung der Trägerschaft: Unfallchirurgen können ein MVZ als Einzelpersonen gründen, wenn sie über eine vertragsärztliche Zulassung verfügen. Alternativ können sie gemeinsam mit einem zugelassenen Krankenhaus gründen, was den Vorteil bringt, dass Kassenarztsitze aus dem stationären Bereich ins MVZ überführt werden können. Die Gründung einer GmbH als Trägergesellschaft ist der üblichste Weg; sie erfordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro und eine Satzung, die die ärztliche Leitung regelt.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Bei der MVZ-Gründung ist die Vertragsgestaltung zwischen den beteiligten Ärzten entscheidend. Wer das MVZ mitgründet und als Gesellschafter haftet, trägt ein anderes Risiko als ein angestellter Arzt im MVZ. Ärzteversichert empfiehlt, neben der klassischen Berufshaftpflichtversicherung auch eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) für die Geschäftsführer des MVZ zu prüfen, die persönliche Haftungsrisiken aus Managemententscheidungen absichert. Auf der steuerlichen Seite bietet die MVZ-GmbH die Möglichkeit, Gewinne einzubehalten und zu einem deutlich günstigeren Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zu versteuern.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein häufiger Fehler bei der MVZ-Gründung ist die Unterschätzung des administrativen Aufwands. Ein MVZ ist ein Unternehmen mit eigener Buchführung, Arbeitgeberpflichten, Qualitätsdokumentation und KV-Abrechnungspflichten; der Aufwand übersteigt den einer Einzelpraxis deutlich. Ein weiterer Fehler ist die unzureichende Finanzierungsplanung: Die Gründungskosten (Gesellschaftsgründung, KV-Antragsverfahren, Ausstattung, Anlauffinanzierung) können 150.000 bis 400.000 Euro betragen; ohne ausreichende Eigenkapitalbasis ist die MVZ-Gründung risikoreich.
Fazit
MVZ-Gründungen bieten Unfallchirurgen attraktive Möglichkeiten zur Versorgungsintegration und Erlössteigerung, setzen aber unternehmerische Kompetenz und sorgfältige Planungsarbeit voraus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – MVZ
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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