Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gewinnen in der Zahnmedizin zunehmend an Bedeutung. Für Zahnärzte bietet die MVZ-Gründung Chancen durch gemeinsame Infrastruktur, arbeitsteilige Spezialisierung und Wachstumsmöglichkeiten, bringt aber auch spezifische rechtliche und organisatorische Anforderungen mit sich.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahnärztliche MVZ können seit 2015 auch von Zahnärzten als Gesellschafter gegründet werden; zuvor war dies nur für Krankenhäuser möglich.
- Eine MVZ-GmbH ist die häufigste Rechtsform; sie bietet Haftungsbegrenzung, erfordert aber ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.
- Die Kassenzulassung des MVZ muss gesondert bei der KZV beantragt werden; bestehende Zahnarztzulassungen können eingebracht werden.
MVZ-Gründung speziell für Zahnärzte
Zahnärztliche MVZ sind in Deutschland auf dem Vormarsch: Laut KZV-Statistik hat sich die Zahl zahnärztlicher MVZ in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht. Treiber sind einerseits die Möglichkeit, unter einem gemeinsamen Dach verschiedene Spezialisten (Kieferorthopäden, Oralchirurgen, Implantologen) zu vereinen, und andererseits Investoren, die Zahnarzt-MVZ als Kapitalanlageobjekte betreiben.
Für Zahnärzte, die ein eigenes MVZ gründen wollen, sind folgende Schritte entscheidend: Erstens die Wahl der Rechtsform, meist GmbH oder GbR; zweitens die Eintragung beim Handelsregister und die Beantragung der MVZ-Zulassung bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV); drittens die Einbringung oder der Kauf von Kassenzulassungen für die beteiligten Zahnärzte. Für die MVZ-Zulassung muss ein ärztlicher Leiter (approbierter Zahnarzt) benannt werden, der mindestens halbtags im MVZ tätig ist.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte, die ein MVZ gründen, sollten die Gesellschaftsstruktur so gestalten, dass sie im Falle von Gesellschafterstreitigkeiten handlungsfähig bleiben. Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz des MVZ umfassend zu planen: Die Berufshaftpflicht muss alle angestellten Zahnärzte und die MVZ-GmbH als Trägerin abdecken; eine separate Betriebshaftpflicht und D&O-Versicherung (Geschäftsführerhaftung) ergänzen den Schutz. Außerdem sollte eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrechtstreitigkeiten abgeschlossen werden.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Finanzplanung für die Anlaufphase des MVZ: Genehmigungsverfahren, Umbaukosten und Anlaufverluste können die Liquidität erheblich belasten. Ein weiterer Fehler ist die Unterschätzung der Komplexität der MVZ-Zulassung, die bei der KZV mehrere Monate dauern kann.
Fazit
Eine sorgfältig geplante MVZ-Gründung bietet Zahnärzten eine zukunftsfähige Strukturoption, die Wachstum, Spezialisierung und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – MVZ Gründung und Zulassung
- Gesetze im Internet – § 95 SGB V MVZ
- Bundesärztekammer – MVZ Berufsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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