Die Niederlassung als Allgemeinmediziner erlebt durch den flächendeckenden Landarztmangel eine Renaissance. Förderprogramme der KVen, steuerliche Erleichterungen und gesellschaftliche Anerkennung machen die allgemeinmedizinische Niederlassung für Nachwuchsärzte wieder attraktiver. Wer den Schritt wagt, muss aber die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen kennen.
Das Wichtigste in Kürze
- In ländlichen Unterversorgungsgebieten bieten KVen Investitionszuschüsse von bis zu 60.000 EUR und weitere Fördermittel für allgemeinmedizinische Neugründungen
- Allgemeinmedizinische Praxen erfordern Investitionen von 80.000 bis 250.000 EUR; die Einnahmen setzen sich aus KV-Quartalsabrechnungen, IGeL-Leistungen und Privatliquidation zusammen
- Berufshaftpflicht, BU-Versicherung und Praxisausfallversicherung sind vor Praxiseröffnung abzuschließen
Niederlassung speziell für Allgemeinmediziner
Allgemeinmedizinische Praxen bieten durch ihren breiten Behandlungsauftrag eine der stabilsten Einkommensgrundlagen in der niedergelassenen Ärzteschaft. Bei einem Patientenstamm von 1.200 bis 1.800 Kassenpatienten liegt der durchschnittliche Jahresumsatz zwischen 200.000 und 400.000 EUR; nach Abzug von Personal, Miete und Praxiskosten verbleiben Überschüsse von 120.000 bis 200.000 EUR.
Die Niederlassungsoption ist dreigeteilt: Neugründung, Praxisübernahme oder Einstieg als angestellter Arzt in ein bestehendes MVZ mit späterer Beteiligung. In vielen ländlichen Regionen ist die Neugründung durch Kassensitze auf Antrag möglich, da die KV aktiv neue Allgemeinärzte sucht. Eine Praxisübernahme bietet dagegen sofortigen Patientenstamm, kostet aber typischerweise 100.000 bis 350.000 EUR.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Allgemeinmediziner sollten bereits drei bis vier Jahre vor der geplanten Niederlassung mit der Planung beginnen, Kontakt zur KV aufnehmen und sich über Förderprogramme informieren. Ärzteversichert empfiehlt, bereits beim Einstieg in die Niederlassung die vollständige Versicherungsstruktur aufzubauen: Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme, BU-Versicherung angepasst an das Praxiseinkommen, Risikolebensversicherung zur Absicherung des Praxiskredits und eine Praxisausfallversicherung für den Krankheitsfall.
Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Praxisgründung ohne ausreichende Liquiditätsreserve. KV-Zahlungen kommen quartalsweise; in den ersten sechs Monaten entstehen erhebliche Vorlaufkosten ohne entsprechende Einnahmen. Eine Liquiditätsreserve von mindestens drei Monats-Fixkosten ist Mindeststandard. Ein weiterer Fehler ist die zu geringe Praxisgröße: Wer eine Einzelpraxis ohne Möglichkeit zur späteren Erweiterung aufbaut, gerät bei steigendem Patientenstamm schnell an Kapazitätsgrenzen. Schließlich wird die eigene Work-Life-Balance oft unterschätzt: Die Niederlassung bedeutet mehr Selbstbestimmung, aber auch mehr Verantwortung und anfangs höhere Arbeitsbelastung.
Fazit
Die allgemeinmedizinische Niederlassung ist mit guter Vorbereitung und den richtigen Fördermitteln ein wirtschaftlich tragfähiger und gesellschaftlich bedeutsamer Schritt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Niederlassung und Förderung Allgemeinmedizin
- Bundesgesundheitsministerium – Landarztprogramm
- GDV – Praxisversicherungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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