Die Niederlassung als Augenarzt bietet attraktive wirtschaftliche Perspektiven: Hohe Nachfrage, gute Privatpatienten-Quoten und das Potenzial ästhetischer Behandlungen machen die Augenheilkunde zu einer der wirtschaftlich stärksten ambulanten Fachrichtungen. Der Weg in die Niederlassung erfordert aber eine sorgfältige Planung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Augenärzte unterliegen der Bedarfsplanung; die Verhältniszahl liegt bei ca. 1 Augenarzt je 13.900 Einwohner
  • Typische Investitionen für eine augenärztliche Praxis liegen zwischen 150.000 und 400.000 Euro
  • Der Privatpatienten- und IGeL-Anteil kann bei Augenärzten 30 bis 50 % des Gesamtumsatzes ausmachen

Niederlassung speziell für Augenärzte

Augenärzte sind in der Bedarfsplanung der allgemeinen fachärztlichen Versorgung erfasst. In gesperrten Planungsbereichen (Überversorgung) ist die Niederlassung nur über die Nachfolge eines bestehenden Kassenarztsitzes möglich. In ländlichen und strukturschwachen Regionen bestehen häufiger Möglichkeiten zur Neuniederlassung. Die Praxisübernahme kostet je nach Patientenstamm und Ausstattung typischerweise 150.000 bis 350.000 Euro.

Die Investitionsplanung muss die spezifische Diagnostik-Infrastruktur berücksichtigen: Spaltlampe, Ophthalmoskopie, OCT (optische Kohärenztomographie, 30.000 bis 80.000 Euro), Perimeter und Refraktionssystem sind Basisausstattung. Operative Augenärzte benötigen zusätzlich einen Kleinoperations-Raum für Lideingriffe oder refraktive Chirurgie (Excimer-Laser: 200.000 bis 400.000 Euro). Der hohe IGeL-Anteil (z. B. refraktive Laserchirurgie, ästhetische Lidchirurgie, Sehtraining) macht eine durchdachte Privatleistungs-Strategie zu einem wichtigen Planungsbestandteil.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte mit operativem Schwerpunkt müssen neben der KV-Zulassung auch die Genehmigungen für ambulantes Operieren und, bei Excimer-Laser-Einsatz, die Zertifizierungsanforderungen nach LASIK-Leitlinien erfüllen. Ärzteversichert empfiehlt, bereits vor der Niederlassung eine auf ophthalmologische Operationen zugeschnittene Berufshaftpflicht abzuschließen, da die Haftungsrisiken bei refraktiver Chirurgie überdurchschnittlich hoch sind.

Typische Fehler bei Augenärzten

Häufig wird die Differenz zwischen Kassenleistungen (EBM) und IGeL-Leistungen (GOÄ) in der Planung nicht klar getrennt, was zu Abrechnungsfehlern und Regressrisiken führt. Außerdem unterschätzen viele Augenärzte den Patientenstamm-Aufbau in der Anfangsphase, der 12 bis 24 Monate in Anspruch nehmen kann.

Fazit

Die Niederlassung als Augenarzt ist wirtschaftlich attraktiv und bietet durch IGeL-Leistungen erhebliches Ertragspotenzial, setzt aber eine sorgfältige rechtliche und versicherungstechnische Absicherung voraus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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