Die Niederlassung als Dermatologe bietet attraktive Perspektiven: Hohe Nachfrage nach hautärztlichen Leistungen, ein breites Spektrum von Kassenleistungen und Privatleistungen sowie gute Ertragsmöglichkeiten in der ästhetischen Dermatologie. Wer die Besonderheiten der Bedarfsplanung und die spezifischen Investitionsanforderungen kennt, kann seinen Start optimal vorbereiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Dermatologen unterliegen der Bedarfsplanung der KV; die Verhältniszahl beträgt bundesweit ca. 1 Dermatologe je 13.400 Einwohner
- Typische Investitionen für eine dermatologische Praxis liegen zwischen 80.000 und 200.000 Euro
- Ästhetische Dermatologie als IGeL-Bereich bietet erhebliches Zusatzeinkommenspotenzial von 20 bis 40 % des Gesamtumsatzes
Niederlassung speziell für Dermatologen
Dermatologen sind im GKV-System in der Bedarfsplanung der allgemeinen fachärztlichen Versorgung erfasst. In vielen urbanen Regionen sind die Planungsbereiche gesperrt, weshalb die Nachfolge eines bestehenden Kassenarztsitzes der häufigste Einstiegsweg ist. Die Praxisübernahme kostet erfahrungsgemäß 80.000 bis 250.000 Euro, je nach Patientenstamm, Standort und Ausstattung. In ländlichen Regionen sind Neuzulassungen häufiger möglich.
Die technische Ausstattung einer Hautarztpraxis umfasst Dermatoskopie, Fotodokumentation, ggf. Lasertechnik für Pigmentläsionen oder Narbenbehandlung sowie eine Möglichkeit zur operativen Dermatologie (Minor Surgery). Lasersysteme für die ästhetische Behandlung (z. B. Nd:YAG-Laser, Fraktionslaser) kosten 40.000 bis 150.000 Euro und amortisieren sich bei hoher Auslastung in zwei bis vier Jahren. Dermatologen sollten frühzeitig entscheiden, welchen Schwerpunkt sie setzen möchten, da dies die Standort- und Investitionsplanung erheblich beeinflusst.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Die Trennung zwischen GKV-Leistungen und IGeLn muss strikt eingehalten werden: Patienten, die für ästhetische Eingriffe zahlen, dürfen nicht unter falschem Vorwand als Kassenleistung abgerechnet werden. Ärzteversichert empfiehlt, für ästhetische Behandlungen separate Behandlungsverträge nach GOÄ abzuschließen und eine spezifische Berufshaftpflicht für ästhetische Eingriffe zu prüfen, da Standardpolicen Laserbehandlungen und chirurgische ästhetische Eingriffe manchmal ausschließen.
Typische Fehler bei Dermatologen
Häufig wird die Zweiteilung der Abrechnung (EBM für Kassenleistungen, GOÄ für Privatleistungen) nicht konsequent umgesetzt, was zu Abrechnungsfehlern und Regressrisiken führt. Außerdem unterschätzen viele Dermatologen den Personalbedarf für die gleichzeitige Verwaltung von Kassen- und Privatpatienten.
Fazit
Die Niederlassung als Dermatologe ist mit der richtigen Planung und einer passgenauen Absicherung ein attraktiver und gut planbarer Schritt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Bedarfsplanung Dermatologie
- Bundesärztekammer – Dermatologie
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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