HNO-Ärzte, die sich niederlassen, profitieren von einem stabilen Patientenbedarf, da Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen zu den häufigsten Konsultationsgründen in der Fachärzteschaft gehören. Gleichzeitig erfordert die HNO-Praxis spezifische Ausstattung, und in Ballungsräumen ist die Zulassung häufig durch Überversorgungszulassungsbeschränkungen begrenzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • HNO-Praxen erfordern Investitionen von 150.000 bis 350.000 EUR für HNO-Einheiten, Audiometrie-Kabinen und endoskopische Ausrüstung
  • In Großstädten besteht in der HNO oft eine Zulassungssperre; eine Praxisübernahme oder MVZ-Beteiligung ist der realistischere Weg zur Niederlassung
  • Schallschutzmaßnahmen für Audiometrie-Kabinen und barrierefreie Praxisgestaltung müssen bereits bei der Standortwahl berücksichtigt werden

Niederlassung speziell für HNO-Ärzte

Die HNO gehört zu den Fachrichtungen mit einer klar definierten technischen Grundausstattung. Eine vollständige HNO-Einheit mit Untersuchungseinheit, Ohrmikroskop und Endoskopie-System kostet 30.000 bis 60.000 EUR, eine Audiometrie-Anlage inklusive Schallisolierkabine weitere 30.000 bis 80.000 EUR. Wer zusätzlich einen ambulanten OP-Bereich plant, muss weitere 50.000 bis 150.000 EUR für OP-Einrichtung, Sterilisationsanlage und Narkosegerät einplanen.

Für die kassenärztliche Zulassung ist in den meisten Städten eine Warteliste oder eine Praxisübernahme erforderlich, da die meisten KV-Bezirke in der HNO eine Überversorgung ausweisen. Eine HNO-Praxis zu übernehmen kostet typischerweise 150.000 bis 400.000 EUR, wovon ein erheblicher Teil auf den Goodwill des etablierten Patientenstamms entfällt. In ländlichen Regionen sind Neuzulassungen deutlich leichter möglich.

Worauf HNO-Ärzte besonders achten sollten

HNO-Ärzte sollten bei der Standortwahl besonders auf die Schallschutzanforderungen der Räume achten, da Audiometrie-Untersuchungen nur in zertifiziert schallisolierten Räumen durchgeführt werden dürfen. Ärzteversichert empfiehlt HNO-Ärzten zudem, die Berufshaftpflichtversicherung bereits bei der Zulassungsbeantragung abzuschließen, da auch vertragsärztliche Tätigkeiten ab dem ersten Tag abgesichert sein müssen. Eine BU-Versicherung mit explizit HNO-chirurgischer Tätigkeitsbeschreibung schützt vor dem Berufsunfähigkeitsrisiko.

Typische Fehler bei HNO-Ärzten

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung der Audiometrie-Anforderungen: Wer in ein Praxisgebäude einzieht, das keine ausreichende Schallisolierung für Audiometrie-Räume bietet, muss erhebliche Umbaumaßnahmen finanzieren. Eine gründliche bauliche Vorab-Prüfung ist daher unverzichtbar. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Planung für die Kinderaudition: HNO-Praxen mit Audiologie-Schwerpunkt sehen regelmäßig Kinder; barrierefreie und kinderfreundliche Raumgestaltung ist kein optionaler Extra, sondern Standard. Schließlich unterschätzen manche HNO-Ärzte die Wartungskosten für Audiometrie-Geräte, die jährliche Kalibrierungsprüfungen erfordern.

Fazit

Die Niederlassung als HNO-Arzt ist bei guter Vorbereitung wirtschaftlich attraktiv, erfordert aber besondere Aufmerksamkeit für die technischen Anforderungen und die Standortwahl. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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