Notfallmediziner haben eine besondere Karriereperspektive bei der Niederlassung: Das Fachgebiet Notfallmedizin ist in Deutschland primär eine Zusatzweiterbildung, kein eigenständiges Facharztgebiet. Dennoch gibt es für Notfallmediziner relevante Wege in die Niederlassung, die spezifische Kenntnisse erfordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notfallmediziner mit einer Facharztanerkennung in Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder einem operativen Fach können sich mit dem Zusatztitel Notfallmedizin niederlassen.
  • KV-Notfallpraxen und Bereitschaftspraxen bieten Notfallmedizinern eine attraktive Form der Niederlassung ohne eigene Praxisgründung.
  • Für selbstständige Notfallmediziner im Rettungsdienst (z.B. als Notarzt) gibt es separate Vergütungsstrukturen über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Niederlassung speziell für Notfallmediziner

Notfallmediziner, die sich niederlassen möchten, tun dies in der Regel unter einem ihrer Grundfacharzttitel. Ein Internist mit Zusatzweiterbildung Notfallmedizin kann sich als internistischer Vertragsarzt niederlassen und dabei notfallmedizinische Kompetenzen als Alleinstellungsmerkmal einbringen. Eine eigenständige Niederlassung unter dem Titel "Notfallmedizin" ist im deutschen System nicht vorgesehen.

Eine attraktive Alternative zur klassischen Niederlassung ist die Tätigkeit in einer KV-Bereitschaftspraxis. Diese Praxen werden von der KV betrieben und benötigen ärztliches Personal für Abend- und Wochenenddienste. Notfallmediziner mit breiter klinischer Erfahrung sind für diese Tätigkeit bestens qualifiziert und erzielen hier Honorare von 70 bis 120 Euro pro Stunde. Die Tätigkeit lässt sich gut mit einer Anstellung in der Notaufnahme kombinieren.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Notfallmediziner, die eine eigene Praxis gründen wollen, sollten sorgfältig prüfen, welches Grundfach die beste Basis für ihre gewünschte Tätigkeit bietet. Ein Allgemeinmediziner kann breite ambulante Notfallversorgung bieten; ein Internist hat zusätzliche Möglichkeiten in der spezialisierten Diagnostik. Ärzteversichert empfiehlt, bereits in der Planungsphase die Versicherungssituation zu klären: Die Berufshaftpflicht für Notfallmediziner muss das vollständige Tätigkeitsspektrum einschließen, da Lücken in Notfallsituationen besonders riskant sind.

Typische Fehler bei Notfallmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung der bürokratischen Anforderungen an eine eigene Praxis. Notfallmediziner, die aus dem Klinikbetrieb kommen, sind die administrative Praxisführung nicht gewohnt. Frühzeitige Einbindung eines erfahrenen Steuerberaters und Praxismanagers ist empfehlenswert.

Fazit

Für Notfallmediziner bieten KV-Bereitschaftspraxen, Niederlassung unter dem Grundfacharzttitel und innovative Versorgungsmodelle vielfältige Wege in die Selbstständigkeit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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