Die Niederlassung als Orthopäde gehört zu den komplexeren Gründungsszenarien in der niedergelassenen Ärzteschaft, da das Fachgebiet sowohl konservative als auch operative Elemente umfasst und hohe Anforderungen an Praxisausstattung, Personal und KV-Zulassung stellt. Wer gut vorbereitet in die Selbstständigkeit startet, legt den Grundstein für eine nachhaltig erfolgreiche Praxis.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Niederlassung als Orthopäde ist eine Kassenzulassung über den Zulassungsausschuss der KV erforderlich; in gesperrten Planungsbereichen sind Wartelist-Einträge oder Praxisübernahmen notwendig.
- Die Investitionskosten für eine orthopädische Praxis liegen je nach Ausstattung zwischen 150.000 und 400.000 Euro.
- Röntgenanlage, Sonographie, Ganganalyse und ggf. ein kleiner OP-Bereich erfordern behördliche Genehmigungen und qualifiziertes Personal.
Niederlassung speziell für Orthopäden
Orthopäden stehen bei der Niederlassung vor der Frage, ob sie eine Einzelpraxis, eine Gemeinschaftspraxis oder ein MVZ anstreben. Die Gemeinschaftspraxis mit einem oder zwei Kollegen ist für Orthopäden besonders attraktiv, da die hohen Gerätekosten (Röntgenanlage: 40.000 bis 80.000 Euro, Sonographiegerät: 30.000 bis 60.000 Euro, digitales Röntgen: 80.000 bis 150.000 Euro) auf mehrere Schultern verteilt werden können. Auch die Abdeckung von Urlaubszeiten und Notfalldiensten ist leichter zu organisieren.
Die Bedarfsplanung der KBV zeigt, dass orthopädische Praxisstandorte in städtischen Gebieten häufig gesperrt sind. Orthopäden in der Niederlassungsplanung sollten daher frühzeitig den Bedarfsplan ihrer KV prüfen und sich bei Interesse auf Zulassungsausschusswartlisten eintragen oder aktiv nach Praxen suchen, die zur Übernahme angeboten werden. In Regionen mit offener Bedarfsplanung ist eine Neugründung unkomplizierter, erfordert aber einen intensiveren Aufbau des Patientenstamms.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Orthopäden sollten vor der Niederlassung die Kooperationsstruktur mit Krankenhäusern und Physiotherapiepraxen sorgfältig aufbauen. Ein stabiles Einweisungsnetzwerk und eine enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Hausärzten sichern den Patientenzufluss. Ärzteversichert empfiehlt, bereits in der Planungsphase eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung für Orthopäden mit Operationsrecht abzuschließen, da die Prämien je nach Operationsspektrum erheblich variieren und frühzeitig in den Businessplan eingeplant werden sollten.
Typische Fehler bei Orthopäden
Einer der häufigsten Fehler ist die Unterschätzung des Zeitaufwands für Genehmigungsverfahren. Röntgengenehmigung, Betäubungsmittelerlaubnis (sofern erforderlich) und gewerberechtliche Anmeldung können zusammen mehrere Monate dauern. Wer diese Vorlaufzeiten nicht einkalkuliert, verzögert die Praxiseröffnung erheblich.
Fazit
Eine sorgfältige Vorbereitung der Niederlassung mit realistischer Finanzplanung, Netzwerkaufbau und rechtlicher Absicherung macht den Schritt in die orthopädische Selbstständigkeit zum Erfolg. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Bedarfsplanung und Zulassung
- Bundesärztekammer – Niederlassung und Praxisgründung
- GKV-Spitzenverband – Vertragsarztrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →