Die Niederlassung in der Chirurgie ist ein aufwendiges Vorhaben, das sich grundlegend von ambulanten Fachrichtungen ohne operativen Anteil unterscheidet. OP-Ausstattung, Sterilisationsinfrastruktur, anästhesiologische Präsenz und aufwändige Hygienekonzepte treiben Investitions- und Betriebskosten in eine eigene Liga. Wer diese Vorbereitung unterschätzt, riskiert wirtschaftliche Schieflagen bereits im ersten Jahr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für ambulante Operationen nach dem AOP-Vertrag ist eine separate Zulassung erforderlich; der Kassenarztsitz allein reicht nicht aus.
  • Investitionsbedarf für eine chirurgische Praxis mit eigenem OP: 300.000 bis 700.000 EUR für Ausstattung, Sterilisation und Hygieneinfrastruktur.
  • Die Berufshaftpflicht muss vor der ersten Operation bestehen; rückwirkende Deckung ist in der Chirurgie nicht möglich.

Niederlassungs-Vorbereitung speziell für Chirurgen

Chirurgen, die ambulant operieren möchten, benötigen neben dem Kassenarztsitz eine Genehmigung des Zulassungsausschusses für ambulantes Operieren gemäß § 115b SGB V sowie die Erfüllung der hygienischen und strukturellen Anforderungen des AOP-Vertrags. Die Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren legt Raumgrößen, Ausstattungsstandards und Personalanforderungen fest.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Businessplan-Kalkulation: In der Chirurgie sind die Anlaufkosten hoch und die Anlaufzeit bis zur vollen Auslastung in der Regel 18 bis 30 Monate. Ein Liquiditätspuffer von mindestens sechs Monatsbetriebskosten ist unerlässlich. Viele chirurgische Niederlassungen scheitern nicht an fehlendem Patientenpotenzial, sondern an unzureichender Anlauffinanzierung.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Die Wahl zwischen Einzel- und Gemeinschaftspraxis hat in der Chirurgie besondere Bedeutung: Eine Gemeinschaftspraxis ermöglicht die gemeinsame Nutzung der teuren OP-Infrastruktur und verteilt die Fixkosten auf mehrere Schultern. Allerdings entstehen durch das Gemeinschaftsverhältnis neue rechtliche Abhängigkeiten, die durch einen sorgfältig gestalteten Gesellschaftsvertrag abgesichert werden müssen. Ärzteversichert empfiehlt, die Versicherungsseite (Berufshaftpflicht, Praxisausfallversicherung, Rechtsschutz) bereits vor der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags zu klären.

Die BU-Absicherung sollte spätestens zum Zeitpunkt der Niederlassung auf das volle Praxiseinkommen angepasst werden: Ein Chirurg mit 180.000 EUR Praxisgewinn sollte eine BU-Rente von mindestens 6.000 EUR monatlich versichert haben.

Typische Fehler bei Chirurgen

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung der Hygienekosten: Beauftragung eines Hygienikers, laufende Validierungen der Sterilisationsprozesse und Schulungen des Personals kosten 8.000 bis 15.000 EUR jährlich und werden im Businessplan oft nicht vollständig erfasst. Ein zweiter Fehler betrifft die Praxisräume: Wer ein Gebäude mietet, ohne die baulichen Voraussetzungen für einen OP vorab von einer Fachfirma prüfen zu lassen, stellt manchmal erst nach Mietbeginn fest, dass die Raumhöhen oder Stromversorgung nicht ausreichen.

Fazit

Die Niederlassungsvorbereitung in der Chirurgie erfordert mehr Vorlaufzeit, mehr Kapital und mehr Detailplanung als in vielen anderen Fachrichtungen. Wer diesen Aufwand sorgfältig betreibt, legt die Grundlage für eine wirtschaftlich gesunde operative Praxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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