Die Niederlassung als Onkologe erfordert eine besonders intensive Vorbereitung, da onkologische Praxen in der Regel mit hohem Kapitalbedarf, komplexen Abrechnungsstrukturen und engen Kooperationen mit Krankenhäusern verbunden sind. Wer die wichtigsten Schritte frühzeitig plant, schafft eine stabile Grundlage für eine erfolgreiche Praxis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Onkologische Schwerpunktpraxen erfordern eine KV-Zulassung nach § 95 SGB V sowie eine Genehmigung nach der Onkologie-Vereinbarung
  • Das Investitionsvolumen liegt meist zwischen 250.000 und 600.000 Euro, vor allem durch teure Infusions- und Diagnostiktechnik
  • Eine enge Kooperation mit einem Tumorzentrum und regionalen Kliniken ist für die Niederlassung nahezu unverzichtbar

Niederlassungs-Vorbereitung speziell für Onkologen

Der erste Schritt ist die Klärung der Versorgungssituation: In der Onkologie sind die Bedarfsplanungsbereiche überregional, weshalb Onkologen häufig als Sonderbedarfszulassung oder im Rahmen der Nachfolge eines bestehenden Vertragsarztsitzes einsteigen. Wer eine Neuniederlassung anstrebt, sollte die Warteliste bei der KV frühzeitig eintragen und zugleich die Möglichkeit einer Angestelltenstelle in einer bestehenden Praxis oder einem MVZ in Betracht ziehen.

Die Infrastruktur einer onkologischen Praxis unterscheidet sich erheblich von einer internistischen Allgemeinpraxis: Kälte-Infusionsraum, Apothekenschnittstellen für die Zytostatikaherstellung, gekühlte Lagerung von Biologika sowie eine leistungsfähige Praxissoftware für das Tumor-Dokumentationssystem (z. B. OnkoZert-kompatible Systeme) sind obligatorisch. Die Zertifizierung als onkologische Schwerpunktpraxis durch die Deutsche Krebsgesellschaft erhöht die Behandlungsqualität und erleichtert die Einbindung in regionale Tumorkonferenzen.

Worauf Onkologen besonders achten sollten

Vor der Niederlassung sollten alle relevanten Genehmigungen bei der KV beantragt werden, insbesondere die Genehmigungen für die besonderen onkologischen Leistungen nach der Onkologie-Vereinbarung. Ärzteversichert empfiehlt, bereits vor Praxiseröffnung eine umfassende Betriebsunterbrechungsversicherung und eine leistungsstarke Berufshaftpflicht für onkologische Eingriffe abzuschließen, da Schadensersatzforderungen in der Onkologie überdurchschnittlich hoch ausfallen können.

Typische Fehler bei Onkologen

Typisch ist die Unterschätzung des Zeitrahmens zwischen Entschluss zur Niederlassung und Praxiseröffnung: In der Onkologie können behördliche Genehmigungsverfahren und Baumaßnahmen 12 bis 18 Monate in Anspruch nehmen. Außerdem wird die Kooperation mit Apotheken und Zytostatika-Herstellern oft zu spät vorbereitet, was zu Versorgungslücken bei den ersten Patienten führen kann.

Fazit

Die Niederlassungs-Vorbereitung als Onkologe ist komplex, aber mit dem richtigen Fahrplan gut planbar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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