Die Niederlassung als Palliativmediziner unterscheidet sich fundamental von einer klassischen Facharztpraxis: Es gibt keinen regulären Kassensitz nach traditionellem KV-Muster, stattdessen basiert die ambulante Palliativversorgung auf SAPV-Verträgen nach § 37b SGB V sowie auf spezialisierten Versorgungsverträgen mit Krankenkassen. Diese Rahmenbedingungen erfordern eine Vorbereitung, die rechtliche, vertragliche und finanzielle Aspekte gleichermaßen umfasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Qualifikationsnachweis Palliativmedizin: Die Niederlassung erfordert den Nachweis der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin nach der jeweiligen Landesärztekammer, mit mindestens 40 Stunden Kursweiterbildung plus praktischer Tätigkeit.
  • SAPV-Vertragsabschluss vor Gründung: Ohne einen gültigen SAPV-Versorgungsvertrag mit mindestens einer Krankenkasse ist keine kostendeckende Abrechnung möglich.
  • Netzwerkaufbau als Erfolgsfaktor: Palliativpraxen sind auf enge Kooperation mit Hausärzten, Onkologen, Pflegediensten und Hospizen angewiesen; ohne dieses Netzwerk bleibt die Auslastung zu gering.

Niederlassungs-Vorbereitung speziell für Palliativmediziner

Palliativmediziner, die sich niederlassen möchten, stehen vor einer anderen Ausgangssituation als Internisten oder Chirurgen: Es gibt keine klassische KV-Zulassung mit Planstellenbindung, aber die Abrechenbarkeit palliativmedizinischer Leistungen ist an spezifische Genehmigungen geknüpft. Die SAPV-Zulassung nach § 132d SGB V muss bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden und setzt den Nachweis von Qualifikation, Erreichbarkeit rund um die Uhr und Netzwerkeinbindung voraus.

Finanziell gilt es zu berücksichtigen, dass SAPV-Pauschalen je nach Landesvertrag zwischen 800 und 1.600 EUR pro Patient und Monat liegen. Bei einer realistischen Startkapazität von 15 bis 20 aktiven Patienten ergibt sich ein monatlicher Umsatz von 12.000 bis 32.000 EUR, was für den Praxisbetrieb mit einem Mitarbeiter und Mietkosten von 1.500 bis 2.500 EUR erst nach einigen Monaten Ramp-up-Phase kostendeckend ist. Für die Anfangsphase ist eine Liquiditätsreserve von mindestens 50.000 EUR einzuplanen.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Palliativmediziner sollten vor der Niederlassung klären, ob im Zielgebiet bereits ausreichend SAPV-Kapazität vorhanden ist; Krankenkassen schließen keine neuen Versorgungsverträge ab, wenn die Region als ausreichend versorgt gilt. Eine Versorgungsanalyse bei der KV ist der erste Schritt. Ärzteversichert empfiehlt parallel zur Niederlassungsvorbereitung, den Versicherungsschutz zu überprüfen: Für SAPV-Ärzte mit Hausbesuchen ist eine Kfz-Dienstreiseversicherung ebenso relevant wie eine Berufshaftpflicht, die explizit die palliativmedizinische Versorgung zu Hause einschließt.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein verbreiteter Fehler ist die unterschätzte Bürokratielast: SAPV-Praxen unterliegen strengen Dokumentations- und Qualitätsnachweispflichten, die ohne Praxissoftware speziell für die Palliativversorgung kaum beherrschbar sind. Zweiter Fehler: Die Unterschätzung des Rufbereitschaftsaufwands. SAPV setzt 24/7-Erreichbarkeit voraus; ohne Kooperationspartnern für Vertretungsregelungen scheitert die Einzelpraxis schnell. Drittens vergessen manche Gründer, die Berufshaftpflicht ab dem ersten Tag zu aktivieren, noch bevor der erste Patient betreut wird.

Fazit

Wer sich als Palliativmediziner niederlässt, sollte SAPV-Vertragslogik, Qualifikationsnachweis und Netzwerk bereits vor der Praxiseröffnung lückenlos vorbereitet haben. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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