Die Niederlassung als Radiologe ist eine der kapitalintensivsten im ambulanten Bereich. MRT, CT und interventionelle Einrichtungen erfordern Millionen-Euro-Investitionen, weshalb radiologische Praxen häufig als Gemeinschaftspraxen oder MVZ gegründet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Radiologische Praxen werden häufig als Gemeinschaftspraxis oder MVZ gegründet, um Investitionskosten zu teilen.
- Ein MRT-Gerät kostet 600.000 bis 1,5 Millionen Euro; CT-Geräte 200.000 bis 500.000 Euro.
- Strahlenschutzgenehmigung und behördliche Genehmigungen müssen frühzeitig beantragt werden.
Niederlassungs-Vorbereitung speziell für Radiologen
Radiologen, die eine eigene Praxis gründen möchten, stehen vor der Grundsatzentscheidung: Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Einstieg in ein bestehendes MVZ? Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs für MRT, CT und ggf. PET-CT entscheiden sich die meisten Radiologen für eine Gemeinschaftspraxis mit 2 bis 5 Partnern oder den Einstieg in ein MVZ. Die gemeinsame Nutzung von Geräten senkt den individuellen Kapitaldienst erheblich.
Der zeitliche Vorlauf für eine radiologische Niederlassung beträgt 12 bis 24 Monate: Strahlenschutzgenehmigung nach Strahlenschutzgesetz, Baugenehmigung für strahlensichere Räume, KV-Zulassung und Finanzierung müssen parallel vorangetrieben werden. Besonders zeitkritisch ist die Strahlenschutzgenehmigung, die je nach Behörde 6 bis 12 Monate dauern kann und von der exakten Raumplanung abhängt.
Worauf Radiologen besonders achten sollten
Radiologen müssen bei der Raumplanung die baulichen Anforderungen des Strahlenschutzes von Beginn an berücksichtigen. Nachträgliche Baumaßnahmen sind teuer und verzögern die Eröffnung. Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz schon in der Planungsphase zu klären: Strahlenrisiken, hohe Gerätewerte und die Mitarbeitersicherheit erfordern spezialisierte Versicherungsprodukte, die nicht im Standard-Paket für Arztpraxen enthalten sind.
Typische Fehler bei Radiologen
Zu den häufigsten Fehlern gehört die zu spät beantragte Strahlenschutzgenehmigung, die den gesamten Praxisöffnungstermin verzögert. Auch das Unterschätzen der Geräteversicherungskosten ist ein typischer Fehler: Teure MRT-Geräte ohne ausreichende technische Allrisk-Versicherung stellen ein erhebliches Finanzrisiko dar. Schließlich versäumen viele Gründer, den Gesellschaftsvertrag einer Gemeinschaftspraxis rechtlich sorgfältig ausgestalten zu lassen, was bei späteren Auseinandersetzungen teuer werden kann.
Fazit
Die Niederlassungsvorbereitung für Radiologen ist ein langfristiges Vorhaben, das frühzeitige Planung in technischen, rechtlichen und finanziellen Bereichen erfordert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Niederlassung und Gemeinschaftspraxis
- KBV – MVZ und Gemeinschaftspraxis
- Gesetze im Internet – Strahlenschutzgesetz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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