Viele Allgemeinmediziner durchlaufen nach der Facharztweiterbildung eine Oberarztphase in der Klinik oder arbeiten als angestellte Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis, bevor sie sich niederlassen. Diese Übergangsphase birgt finanzielle Chancen und Risiken, die eine bewusste Planung erfordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Oberarzt in der Allgemeinmedizin verdient an kommunalen Kliniken nach TV-Ärzte/VKA brutto zwischen 7.500 und 10.000 Euro monatlich; Dienstvergütungen erhöhen das Jahreseinkommen häufig um weitere 15.000 bis 25.000 Euro.
  • In der Oberarztphase werden Versorgungswerksbeiträge automatisch abgeführt; die Nutzung freiwilliger Mehrzahlungen ist jedoch weniger bekannt und sollte aktiv geprüft werden.
  • Der Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Niederlassung bedeutet den Verlust von Arbeitgeberleistungen (Urlaub, Krankenversicherung, Rentenanteil); diese Kosten müssen in der Selbstständigkeit eigenverantwortlich gedeckt werden.

Oberarzt-Finanzen speziell für Allgemeinmediziner

Die Allgemeinmedizin hat eine Besonderheit: Der Karriereweg führt in der Mehrzahl der Fälle nicht dauerhaft in die Klinik, sondern in die Niederlassung. Die Oberarztphase ist deshalb für viele Allgemeinmediziner eine temporäre Zwischenstation, in der finanzielle Rücklagen für die spätere Praxisgründung oder -übernahme aufgebaut werden sollten. Wer als Oberarzt drei bis fünf Jahre lang konsequent 1.000 bis 2.000 Euro monatlich spart und in ein diversifiziertes Portfolio aus ETFs und Versorgungswerksmehrzahlungen investiert, kann den Eigenkapitalanteil für eine Praxisfinanzierung substanziell aufbauen.

Die steuerliche Situation von Oberärzten in der Allgemeinmedizin ist durch hohe Lohnsteuerabzüge geprägt. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro verbleiben nach Steuern und Sozialabgaben netto rund 56.000 bis 62.000 Euro, je nach Familienstand und Kirchensteuer. Wer in dieser Phase Rürup-Beiträge zahlt, kann bis zu 27.566 Euro (Stand 2026, Alleinstehende) als Sonderausgaben absetzen und die Steuerlast um bis zu 10.000 Euro reduzieren. Diese Steuerersparnis ist gleichzeitig Altersvorsorge für die Niederlassung.

Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten

Allgemeinmediziner in der Oberarztphase sollten prüfen, ob ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsklausel enthält, die Vertreterdienste in Arztpraxen oder Bereitschaftsdienste für die KV einschränkt. Solche Zusatzeinnahmen können in der Oberarztphase erheblich sein und helfen, die Niederlassungsrücklagen zu beschleunigen. Ärzteversichert empfiehlt, spätestens zwei Jahre vor der geplanten Niederlassung eine Gesamtfinanzplanung aufzustellen, die Rücklagen, Finanzierungsbedarf und Versicherungslücken berücksichtigt.

Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern

Ein häufiger Fehler ist das Aufschieben der Altersvorsorge auf die Zeit nach der Niederlassung. Viele Allgemeinmediziner denken, erst als Niedergelassene würden die Einnahmen für ernsthafte Vorsorge ausreichen, und vernachlässigen die Oberarztjahre. Dabei sind gerade die Oberarztjahre steuerlich attraktiv für Versorgungswerksmehrzahlungen und Rürup-Beiträge. Ein weiterer Fehler ist die Unterschätzung der Liquiditätsreserve für die Startphase einer Praxis: Wer ohne ausreichendes Polster aus der Klinik in die Niederlassung wechselt, gerät in den ersten Monaten in finanzielle Engpässe.

Fazit

Die Oberarztphase in der Allgemeinmedizin ist eine entscheidende Aufbauphase für die finanzielle Basis der späteren Niederlassung; eine gezielte Spar- und Steuerplanung in dieser Zeit zahlt sich langfristig aus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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