Dermatologen auf Oberarztebene haben eine vielversprechende Ausgangslage für den Vermögensaufbau und die Niederlassungsplanung: Das Fach bietet sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich überdurchschnittliche Einkommensmöglichkeiten, insbesondere durch ästhetische Privatleistungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gehalt Dermatologe Oberarzt: Ein dermatologischer Oberarzt verdient nach TV-Ärzte VKA in Entgeltgruppe III zwischen 7.800 und 10.000 EUR brutto monatlich; in Privatuniversitätskliniken oder bei PKV-Wahlleistungen kann das deutlich höher liegen.
- Ästhetische Medizin als Einkommenssteigerung: Dermatologen mit entsprechender Qualifikation können an der Klinik privatärztliche ästhetische Leistungen erbringen und so das Grundgehalt um 20.000 bis 60.000 EUR jährlich ergänzen.
- Niederlassungsplanung: Viele Dermatologen streben die Niederlassung mit ästhetischem Schwerpunkt an; die Oberarztphase sollte aktiv für die Kapitalbildung und den Aufbau einer ästhetischen Zusatzqualifikation genutzt werden.
Oberarzt-Finanzen speziell für Dermatologen
Dermatologen auf Oberarztebene haben gegenüber anderen Fachrichtungen den Vorteil, dass die ästhetische Dermatologie ein legales, reguliertes Zusatzeinkommenssegment bietet, das bereits während der Angestelltentätigkeit erschlossen werden kann. Ein Oberarzt, der an seiner Klinik mit Genehmigung des Arbeitgebers privatärztliche Laserbehandlungen oder Filler-Injektionen anbietet und für diese Tätigkeit die Erlöse direkt erzielt, kann sein Nettoeinkommen signifikant steigern.
Konkrete Kalkulation: Ein Dermatologe mit Grundgehalt von 9.000 EUR brutto und monatlich 15 ästhetischen Privatbehandlungen à 300 EUR netto Eigenanteil erzielt 4.500 EUR monatliches Zusatzeinkommen; das sind 54.000 EUR jährlich, die direkt in den Vermögensaufbau fließen können. Von diesen Zusatzeinkünften sollten 30 bis 40 Prozent für Steuern reserviert und der Rest systematisch investiert werden.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen sollten bei der steuerlichen Behandlung privatärztlicher Einnahmen neben der Angestelltentätigkeit genau kalkulieren: Diese Zusatzeinkünfte sind als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" zu versteuern, was eine Einkommensteuererklärung als Selbstständiger zusätzlich zur Angestelltentätigkeit erfordert. Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, die ästhetischen Privatleistungen haftpflichtrechtlich separat zu prüfen: Die betriebliche Haftpflicht der Klinik deckt oft keine privatärztlichen Nebentätigkeiten; eine eigene Berufshaftpflicht für die ästhetische Tätigkeit ist notwendig.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der separaten Berufshaftpflicht für privatärztliche ästhetische Leistungen neben der Angestelltentätigkeit: Viele Ärzte gehen davon aus, dass die Klinik-Haftpflicht auch private Nebentätigkeiten abdeckt, was fast nie der Fall ist. Zweiter Fehler: zu frühe Niederlassung ohne ausreichendes Kapitalpolster. Eine dermatologische Praxis mit ästhetischem Schwerpunkt erfordert Investitionen von 150.000 bis 400.000 EUR; ohne Eigenkapitalpolster von mindestens 50.000 bis 80.000 EUR ist die Finanzierung auf dünnem Eis. Drittens vernachlässigen manche Dermatologen die Weiterbildungszertifikate für ästhetische Eingriffe (DEFA-Zertifikat, DDA-Zertifikat), die für die Außendarstellung und die Haftungsposition wichtig sind.
Fazit
Dermatologen auf Oberarztebene sollten die Möglichkeiten privatärztlicher ästhetischer Zusatzleistungen aktiv und rechtssicher nutzen, dabei die Steuerpflicht und haftungsrechtlichen Besonderheiten im Blick behalten und den erzielten Mehrertrag systematisch für Niederlassungsvorbereitung und Altersvorsorge einsetzen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Bundesfinanzministerium – Selbstständige Nebeneinkünfte
- GDV – Berufshaftpflicht ästhetische Dermatologie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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