Notfallmediziner als Oberärzte befinden sich in einer finanziell interessanten, aber auch komplexen Situation. Das Gehalt eines Oberarztes in der Notfallmedizin liegt im Durchschnitt bei 90.000 bis 130.000 Euro brutto jährlich, bietet aber vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten durch Schichtzulagen, Nebentätigkeiten und gezielte Vorsorge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Oberärzte in der Notfallmedizin profitieren von Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschlägen, die in der Regel steuerfrei sind.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung deckt nur einen Teil des Versorgungsbedarfs; eine private oder betriebliche Altersvorsorge ist für Oberärzte essenziell.
  • Nebentätigkeiten als Notarzt im Rettungsdienst können das Nettoeinkommen signifikant erhöhen, erfordern aber eine separate Haftpflichtabsicherung.

Oberarzt-Finanzen speziell für Notfallmediziner

Notfallmediziner als Oberärzte werden üblicherweise nach TV-Ärzte (Marburger Bund-Tarifvertrag) oder hausinternen Tarifen vergütet. Nach TV-Ärzte liegt das Grundgehalt eines Oberarztes in der Entgeltstufe Ä3 bei ca. 7.000 bis 8.500 Euro brutto monatlich. Hinzu kommen Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsvergütungen, die bei Notfallmedizinern aufgrund der hohen Servicezeiten der Notaufnahmen besonders relevant sind. Zuschläge für Nachtschichten (25 %) und Sonntage (35 %) sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerbefreit.

Viele Oberärzte in der Notfallmedizin sind parallel als Notärzte im Rettungsdienst tätig. Diese Nebentätigkeit wird in der Regel als selbstständige Tätigkeit behandelt, was zu Versicherungspflicht im Versorgungswerk und einer erhöhten Steuerbelastung führen kann. Wichtig ist die Unterscheidung: Wird die Notarzt-Tätigkeit über den Arbeitgeber abgewickelt, sind die Einkünfte als Arbeitslohn zu versteuern; bei freier Mitarbeit ist eine separate Steuererklärung mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung erforderlich.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Notfallmediziner als Oberärzte sollten frühzeitig eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzen, da Entgeltumwandlungen bis zu 3.624 Euro jährlich (2026) steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, die Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht allein auf den Angestelltenstatus auszurichten, da eine BU auch bei Notarzt-Nebentätigkeit separat vereinbart werden sollte. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeitsunfälle im Dienst; außerdienstliche Unfälle müssen privat abgesichert werden.

Typische Fehler bei Notfallmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die fehlende oder unzureichende Absicherung des privaten Einkommens bei der Notarzt-Nebentätigkeit. Wer als freier Mitarbeiter tätig ist, haftet zudem für etwaige Behandlungsfehler selbst, sofern kein eigener Versicherungsschutz besteht.

Fazit

Eine strukturierte Finanzplanung ermöglicht es Notfallmedizinern als Oberärzten, das volle Potenzial ihrer Einkommenssituation zu nutzen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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