Zahnärzte in einer leitenden Klinikposition (Oberarzt, leitender Oberarzt, Abteilungsleiter) an Zahnkliniken der Universitäten oder kommunalen Krankenhäusern stehen vor spezifischen Finanzfragen: Die Vergütung im öffentlichen Dienst ist durch Tarifwerke geregelt, während privatliquidationsfähige Leistungen die Einkommensperspektive maßgeblich beeinflussen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Oberärzte an Zahnkliniken werden nach TV-Ärzte (oder universitären Tarifwerken) vergütet; die Bandbreite liegt zwischen 7.000 und 10.500 EUR brutto monatlich.
  • Das Liquidationsrecht an Universitätskliniken ermöglicht Oberärzten, Privatpatienten-Einnahmen unter bestimmten Bedingungen zu erzielen.
  • Die Niederlassung in einer Privatpraxis neben der Klinik-Tätigkeit ist für Zahnärzte eine häufig genutzte Einkommens-Diversifizierung, die beamten- oder tarifrechtliche Genehmigungen erfordert.

Oberarzt-Finanzen speziell für Zahnärzte

Zahnärzte an Universitätskliniken und kommunalen Zahnkliniken genießen in der Regel Zugang zum Liquidationsrecht in ihrer Abteilung: Oberärzte können Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln, wenn dies im Dienstvertrag verankert ist und der Chef-/Abteilungsarzt das Liquidationsrecht delegiert hat. Die Einnahmen aus Privatbehandlungen liegen je nach Klinik und Spezialisierung (Implantologie, Parodontologie, MKG) zwischen 2.000 und 8.000 EUR monatlich zusätzlich zum Gehalt.

Wer neben der Klinik-Tätigkeit eine private Zahnpraxis betreibt (Doppeltätigkeit), muss dies beim Dienstgeber beantragen. Viele Hochschulzahnkliniken erlauben dies in begrenztem Umfang, da die Eigenpraxis die klinische Tätigkeit nicht beeinträchtigen darf. Die Einnahmen aus der Eigenpraxis sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit separat zu versteuern.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Die Altersvorsorge-Situation von Zahnärzten in der Klinik ist komplex: Wer kein Mitglied eines zahnärztlichen Versorgungswerks ist (z. B. weil die Mitgliedschaft nicht beantragt wurde), fällt in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies kann sich trotz des aktuellen Einkommens negativ auswirken, wenn das Versorgungswerk höhere Leistungen geboten hätte. Ärzteversichert empfiehlt, die Versorgungswerk-Mitgliedschaft und eventuelle Beitragsoptimierungen frühzeitig zu prüfen.

Die PKV-Beiträge für Oberärzte an Zahnkliniken werden als Arbeitnehmer zur Hälfte durch den Arbeitgeber bezuschusst (maximal bis zum halben GKV-Höchstbeitrag); dieser Zuschuss sollte bei der PKV-Wahl und dem Selbstbehalt-Kalkulation berücksichtigt werden.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Absicherung der Liquidationseinnahmen durch eine BU-Versicherung, die speziell auf die Tätigkeit als Zahnarzt abstellt. Wer 5.000 EUR monatlich aus Privatbehandlungen erzielt und keine BU hat, verliert bei Erkrankung der Hände oder einer neurologischen Erkrankung diese Einnahmen vollständig. Ein zweiter Fehler betrifft die Vernachlässigung der eigenen Steuerveranlagung: Wer Liquidations- und Praxiseinnahmen nicht korrekt in der Einkommensteuererklärung ausweist, riskiert Nachzahlungen mit Zinsen.

Fazit

Die Finanzsituation von Oberärzten in der Zahnmedizin ist vielschichtig: Gehalt, Liquidation und eventuelle Praxiseinnahmen müssen steuerlich und versicherungsrechtlich sorgfältig strukturiert werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →