Allgemeinmediziner begleiten ihre Patienten oft bis ins hohe Alter und sehen täglich, wie die gesetzliche Pflegeversicherung im Ernstfall an Grenzen stößt. Dennoch vernachlässigen viele niedergelassene Hausärzte die eigene Pflegeabsicherung, weil andere finanzielle Prioritäten überwiegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 4 maximal 1.775 EUR monatlich für ambulante Pflege; die tatsächlichen stationären Pflegekosten in Deutschland betragen 3.500 bis 5.000 EUR monatlich
- Niedergelassene Allgemeinmediziner sind als Kassenärzte Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung, erhalten aber keine betriebliche Ergänzung wie angestellte Arbeitnehmer
- Eine Pflegetagegeldversicherung mit Einstieg unter 45 Jahren kostet für 100 EUR täglich (ab Pflegegrad 2) rund 60 bis 100 EUR monatlich; ab 55 Jahren steigen die Prämien erheblich
Pflegezusatzversicherung speziell für Allgemeinmediziner
Allgemeinmediziner kennen die Realität der Pflegebedürftigkeit aus ihrer täglichen Praxis: Patienten mit Demenz, Schlaganfallfolgen oder schwerer Herzinsuffizienz werden pflegebedürftig, und die Familien stehen vor erheblichen finanziellen Belastungen. Diese Erfahrung schafft eine besondere Motivation, die eigene Pflegeabsicherung frühzeitig zu regeln.
Die gesetzliche Pflegeversicherung nach SGB XI ist als Teilkaskoversicherung konzipiert: Sie zahlt Festbeträge, die regelmäßig hinter den tatsächlichen Pflegekosten zurückbleiben. Bei einem Einbettzimmer im Pflegeheim in einer deutschen Großstadt entstehen Eigenanteile von 2.000 bis 3.500 EUR monatlich, die aus dem eigenen Vermögen oder einer Pflegezusatzversicherung gedeckt werden müssen. Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt täglich einen Festbetrag ab dem vereinbarten Pflegegrad und gibt maximale Flexibilität bei der Verwendung.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Allgemeinmediziner sollten den Zeitpunkt des Abschlusses nicht aufschieben: Mit jedem Jahr steigen die Beiträge, und ab einem Alter von etwa 55 Jahren werden Pflegezusatzversicherungen für viele Allgemeinmediziner deutlich teurer. Wer bereits chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Herzerkrankungen hat, muss mit Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen. Ärzteversichert empfiehlt, beim Abschluss auf den Leistungsauslöser zu achten: Einige Policen leisten erst ab Pflegegrad 3, während Verträge mit Leistungsbeginn ab Pflegegrad 2 bei den heute realen Pflegestufen früher greifen.
Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss eines zu niedrig dotierten Pflegetagegelds: Wer 50 EUR täglich wählt, deckt damit nur einen Bruchteil der tatsächlichen monatlichen Lücke von 2.500 EUR ab. Lieber einen höheren Tagessatz wählen und die Beiträge regelmäßig prüfen. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Einbeziehung des Partners in die Pflegeplanung: Wenn beide Partner gleichzeitig pflegebedürftig werden, multipliziert sich die finanzielle Belastung; beide Partner sollten eine separate Pflegezusatzversicherung haben.
Fazit
Eine Pflegezusatzversicherung ist für Allgemeinmediziner eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die die erhebliche Kostenlücke schließt und die Familie vor dem Vermögensverzehr im Pflegefall schützt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen und Pflegegrade
- GDV – Pflegezusatzversicherung: Marktübersicht
- Gesetze im Internet – SGB XI Pflegeversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →