Arbeitsmediziner sind durch ihren Beruf besonders mit den Langzeitfolgen von Berufskrankheiten und altersbedingten Erkrankungen vertraut. Dieses Wissen sollte sich in der eigenen Absicherung widerspiegeln: Die Pflegezusatzversicherung schließt die erhebliche Lücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherungsleistung und tatsächlichem Pflegeaufwand.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Pflegeleistungen decken nur einen Bruchteil der Kosten: Bei Pflegegrad 4 beträgt die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege rund 1.995 EUR monatlich; tatsächliche Heimkosten liegen häufig bei 3.500 bis 5.000 EUR.
- Frühzeitiger Abschluss spart Beiträge: Eine Pflegetagegeldversicherung, die mit 40 Jahren abgeschlossen wird, kostet monatlich deutlich weniger als der gleiche Schutz mit 55 Jahren.
- Sinnvoll in Kombination mit BU: Wer bereits eine BU hat, sollte prüfen, ob die Pflegezusatzversicherung diese sinnvoll ergänzt oder ob Überschneidungen vorliegen.
Pflegezusatzversicherung speziell für Arbeitsmediziner
Arbeitsmediziner verfügen über ein hohes Bewusstsein für chronische Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Gleichzeitig sind viele Arbeitsmediziner in Betrieben oder betriebsärztlichen Diensten angestellt und haben damit ein stabiles Einkommen, aber kein Praxisvermögen als Altersvorsorge-Puffer. Eine Pflegesituation kann das aufgebaute Vermögen innerhalb weniger Jahre aufzehren.
Das statistische Pflegewahrscheinlichkeit für 65-Jährige liegt bei rund 33 Prozent, für 80-Jährige bei über 60 Prozent. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 5 bis 8 Jahren und monatlichen Eigenanteilen von 2.000 bis 3.000 EUR summieren sich die Kosten auf 120.000 bis 288.000 EUR. Eine Pflegetagegeldversicherung mit 100 EUR täglich (3.000 EUR monatlich) bei einem monatlichen Beitrag von 80 bis 120 EUR für einen 40-Jährigen ist eine wirtschaftlich sinnvolle Absicherung.
Worauf Arbeitsmediziner besonders achten sollten
Arbeitsmediziner sollten bei der Auswahl einer Pflegezusatzversicherung auf eine pflegegradunabhängige Leistung achten. Tarife, die erst ab Pflegegrad 3 oder 4 leisten, bieten in frühen Pflegephasen keinen Schutz, obwohl bereits erhebliche Kosten entstehen können. Tarife mit Leistung ab Pflegegrad 2 sind umfassender, aber teurer.
Ärzteversichert empfiehlt Arbeitsmedizinern, die Pflegezusatzversicherung im Rahmen einer Gesamtvorsorgestrategie zu planen und nicht isoliert abzuschließen. Wer bereits eine BU mit integrierter Pflegeoption hat, sollte prüfen, ob ein zusätzlicher Pflegevertrag sinnvoll ist oder ob die BU-Leistung ausreicht.
Typische Fehler bei Arbeitsmedizinern
Ein verbreiteter Fehler ist der Abschluss zu später im Leben: Viele Arbeitsmediziner denken erst über Pflegevorsorge nach, wenn sie Patienten oder Eltern in der Pflege erleben. Zu diesem Zeitpunkt sind die Beiträge deutlich höher, und Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen führen.
Ein weiterer Fehler ist die Unterschätzung der Inflation bei Pflegekosten. Pflegekosten sind historisch stärker gestiegen als die allgemeine Inflationsrate. Ein heute vereinbartes Pflegetagegeld von 80 EUR wird in 30 Jahren kaufkraftbereinigt erheblich weniger wert sein; eine dynamische Anpassung im Vertrag ist daher wichtig.
Fazit
Arbeitsmediziner wissen besser als die meisten, wie wahrscheinlich eine spätere Pflegebedürftigkeit ist. Diese Kenntnis sollte sich in einer frühzeitig abgeschlossenen, ausreichend hohen Pflegezusatzversicherung niederschlagen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- GDV – Private Pflegezusatzversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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