HNO-Ärzte behandeln im Praxisalltag Patienten mit Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen und chronischen Atemwegserkrankungen, die häufig Pflegebedarf entwickeln. Als Selbstständige und Versorgungswerk-Mitglieder sind sie auf die gesetzliche Pflegeversicherung als Grundabsicherung angewiesen; diese deckt aber nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 3 maximal 1.432 EUR monatlich für ambulante Pflege; die tatsächlichen Heimkosten in Deutschland betragen im Durchschnitt 3.500 bis 5.000 EUR monatlich
- HNO-Ärzte als Kassenärzte zahlen in die gesetzliche Pflegeversicherung ein, erhalten aber keine ergänzenden betrieblichen Absicherungen wie angestellte Arbeitnehmer
- Eine Pflegetagegeldversicherung von 80 bis 120 EUR täglich (Pflegegrad 3) schließt die monatliche Deckungslücke von rund 2.000 bis 3.500 EUR
Pflegezusatzversicherung speziell für HNO-Ärzte
HNO-Ärzte, die in ihrer Praxis regelmäßig ältere Patienten mit Hörverlust und Gleichgewichtsstörungen betreuen, kennen die Pflegebedürftigkeit aus ihrer klinischen Erfahrung. Gleichzeitig vernachlässigen viele die eigene Pflegeabsicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nach dem Sozialgesetzbuch XI als Teilkaskoversicherung konzipiert: Sie deckt definierte Leistungsbeträge, die deutlich unter den tatsächlichen Pflegekosten liegen.
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt einen täglichen Geldbetrag ab einem definierten Pflegegrad, unabhängig von der Art der Pflege. Für HNO-Ärzte, die ein eigenständiges Einkommen haben und im Pflegefall ihre Praxis führen oder übergeben müssen, ist diese Flexibilität besonders wertvoll: Das Pflegetagegeld kann für Hauspflege, Heimunterbringung oder zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Höhe des Pflegetagegelds so zu wählen, dass es zusammen mit der gesetzlichen Pflegeleistung die tatsächlichen regionalen Pflegekosten abdeckt.
Worauf HNO-Ärzte besonders achten sollten
HNO-Ärzte sollten beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung auf die Dynamisierungsklausel achten: Eine Versicherung ohne Dynamisierung verliert durch Inflation über die Laufzeit erheblich an Kaufkraft. Wer heute 100 EUR täglich absichert, hat in 25 Jahren real deutlich weniger Kaufkraft. Eine jährliche Dynamisierung von zwei bis drei Prozent ist empfehlenswert, erhöht aber den Beitrag. Der Abschluss sollte möglichst früh, idealerweise unter 45 Jahren, erfolgen, da die Beiträge mit dem Alter stark steigen und Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen führen können.
Typische Fehler bei HNO-Ärzten
Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung der Pflegekostensteigerung: Pflegeheimkosten sind in den vergangenen zehn Jahren um rund 40 Prozent gestiegen; wer heute die Lücke mit 1.000 EUR täglich ausreichend absichert, unterschätzt die zukünftige Lücke bei steigenden Kosten. Ein weiterer Fehler ist der Abschluss ohne Wartezeiten-Prüfung: Viele Pflegeversicherungen haben Wartezeiten von drei bis fünf Jahren; wer kurz vor einem absehbaren Pflegeereignis abschließt, ist zunächst noch nicht abgesichert.
Fazit
Eine Pflegetagegeldversicherung ist für HNO-Ärzte eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die die erhebliche Kostenlücke im Pflegefall schließt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen und Pflegegrade
- GDV – Pflegezusatzversicherung: Marktübersicht
- Gesetze im Internet – SGB XI Pflegeversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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