Internisten kennen aus ihrer klinischen Praxis die Realität der Pflegebedürftigkeit besser als die meisten anderen Menschen: Sie sehen täglich, welche Einschränkungen und Kosten schwere Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, Schlaganfall oder Demenz mit sich bringen. Trotzdem vernachlässigen viele Internisten die eigene Pflegevorsorge.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Pflegegrad 4 nur etwa 1.995 Euro monatlich ab; vollstationäre Pflege kostet 2025 im Bundesdurchschnitt 2.800 bis 4.200 Euro Eigenanteil pro Monat.
- Internisten in der PKV (private Krankenversicherung) haben zusätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung, die vergleichbare Leistungen wie die GKV-Pflegeversicherung bietet, aber ebenfalls nicht ausreicht.
- Eine Pflegezusatzversicherung mit täglichem Pflegegeld von 80 bis 150 Euro schließt die Lücke zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichen Pflegekosten.
Pflegezusatzversicherung speziell für Internisten
Internisten, die niedergelassen tätig sind, erzielen in der Regel Jahresüberschüsse von 150.000 bis 350.000 Euro, was zu einem gehobenen Lebensstandard führt, den es auch im Pflegefall aufrechtzuerhalten gilt. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde für einen Durchschnittsversorger konzipiert, nicht für jemanden mit gehobenen Ansprüchen an Pflegequalität und Einrichtungsstandard. Wer in ein hochwertigeres Pflegeheim möchte oder ambulante Intensivpflege wünscht, benötigt Eigenanteile, die weit über den gesetzlichen Zuschüssen liegen.
Für Internisten, die in der PKV versichert sind, gilt: Die private Pflege-Pflichtversicherung (PPV) entspricht in ihren Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung; sie ergänzt die PKV-Krankenversicherung, aber sie reicht allein nicht für die Deckung gehobener Pflegekosten aus. Eine separate Pflegezusatzversicherung mit einem Pflegetagegeld von 100 Euro täglich kostet bei einem 45-jährigen Internisten etwa 80 bis 130 Euro monatlich und schafft im Pflegegrad 4 eine zusätzliche monatliche Leistung von 3.000 Euro.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Internisten sollten die Pflegezusatzversicherung idealerweise vor dem 50. Lebensjahr abschließen, da die Beiträge danach deutlich steigen und bestehende Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck, metabolisches Syndrom) zu Risikoaufschlägen führen können. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Produktauswahl auf die Dynamisierungsklausel zu achten: Pflegekosten steigen jährlich um 3 bis 5 Prozent; ohne automatische Leistungserhöhung verliert das Pflegetagegeld nach zwanzig Jahren erheblich an Kaufkraft.
Typische Fehler bei Internisten
Ein häufiger Fehler ist die Aufrechnung mit vorhandenem Vermögen: „Ich habe Immobilien, die reichen für den Pflegefall." Immobilien sind illiquide und können im Pflegefall nicht schnell genug mobilisiert werden; außerdem sollten sie als Altersvorsorge und Erbschaft eingeplant sein. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Abstimmung mit dem Partner: In der Regel sind beide Ehepartner pflegegefährdet; eine gemeinsame Pflegestrategie ist wirtschaftlich effizienter als zwei unkoordinierte Einzelabschlüsse.
Fazit
Internisten, die täglich mit den Folgen von Pflegebedürftigkeit konfrontiert sind, sollten die eigene Pflegevorsorge früh und strukturiert angehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Pflegezusatzversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung
- PKV-Verband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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