Kardiologen wissen aus der täglichen Praxis, wie gravierend ein Herzinfarkt, Schlaganfall oder eine fortgeschrittene Herzinsuffizienz die Selbstständigkeit eines Menschen einschränken kann. Die professionelle Pflege ist für solche Patienten oft dauerhaft notwendig, und auch Kardiologen selbst sind nicht gefeit gegen kardiovaskuläre Ereignisse. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt die erhebliche Lücke zwischen gesetzlicher Pflegeleistung und tatsächlichen Pflegekosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt 2025 maximal 2.200 Euro monatlich für vollstationäre Pflege (Pflegegrad 5); tatsächliche Heimkosten liegen bei 3.500 bis 6.000 Euro, die Eigenanteilslücke beträgt bis zu 4.000 Euro monatlich.
  • Kardiologen, die in der PKV versichert sind, benötigen eine private Pflegepflichtversicherung; diese leistet aber ähnlich wie die GKV-Pflege nur einen Grundbetrag.
  • Eine private Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld oder Pflegerente) schließt die Kostenlücke und sichert den Lebensstandard auch im Pflegefall.

Pflegezusatzversicherung speziell für Kardiologen

Kardiologen sind aufgrund beruflicher Belastung, Schichtdienst und Stress einer erhöhten kardiovaskulären Eigenrisikos ausgesetzt. Langzeitstudien zeigen, dass Herzspezialisten als Gruppe keineswegs vor eigener Herzerkrankung gefeit sind: Im Gegenteil, der Stress der Intensivstation und langer Dienste erhöht das individuelle Erkrankungsrisiko. Ein stattgehabter Herzinfarkt mit bleibenden Einschränkungen kann zur dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen, für die ein Pflegegeldtarif von 2.000 bis 3.000 Euro monatlich die wesentliche Deckung bietet.

Pflegetagegeldtarife, die ab Pflegegrad 2 leisten, sichern bei einem vereinbarten Tagegeld von 100 Euro monatlich 3.000 Euro. Bei einem Tarif, der ab Pflegegrad 3 zahlt, ist der Beitrag deutlich günstiger. Für einen 45-jährigen Kardiologen in der PKV kostet ein Pflegetagegeld von 100 Euro ab Pflegegrad 3 etwa 60 bis 90 Euro monatlich, je nach Anbieter und Gesundheitszustand.

Worauf Kardiologen besonders achten sollten

Kardiologen, die selbst kardiovaskuläre Erkrankungen in ihrer Vorgeschichte aufweisen (Bluthochdruck, Vorhofflimmern, Z. n. PTCA), müssen bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung vollständige Gesundheitsfragen beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben führen zur späteren Leistungsverweigerung. Ärzteversichert unterstützt Kardiologen dabei, vorhandene Vorerkrankungen korrekt zu deklarieren und Tarife mit möglichst wenigen Ausschlüssen zu finden.

Zudem sollten Kardiologen prüfen, ob die staatlich geförderte Pflegeversicherung nach § 126 SGB XI (Pflege-Bahr) aufgrund der staatlichen Zulage (5 Euro monatlich) für sie in Frage kommt. Wegen der geringen Leistungshöhe ist Pflege-Bahr jedoch meist nur als Einstiegslösung geeignet; für Ärzte mit hohem Absicherungsbedarf sind klassische Pflegegeld-Tarife deutlich besser geeignet.

Typische Fehler bei Kardiologen

Ein verbreiteter Fehler ist der Aufschub der Pflegezusatzversicherung bis ins hohe Alter: Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger sind die Beiträge und desto geringer das Risiko, aufgrund von Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz mehr zu erhalten. Außerdem wird die Pflegezusatzversicherung oft nicht in das Gesamtvorsorgekonzept integriert, sondern isoliert betrachtet, was zu Lücken und Doppelversicherungen führen kann.

Fazit

Eine Pflegezusatzversicherung ist für Kardiologen eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Pflege, die früh und mit Blick auf das individuelle Gesundheitsprofil abgeschlossen werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →