Notfallmediziner sind besonders häufig Schicht- und Bereitschaftsdiensten ausgesetzt, die das Risiko chronischer Erkrankungen erhöhen. Als Angestellte im Krankenhaus zahlen viele Notfallmediziner in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben keinen Versorgungswerk-Schutz; die eigene Pflegeabsicherung muss deshalb vollständig privat geregelt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte Notfallmediziner ohne Versorgungswerk-Mitgliedschaft sind auf die gesetzliche Pflegeversicherung angewiesen, die maximal 1.995 EUR monatlich bei Pflegegrad 5 für ambulante Pflege zahlt
- Notfallmediziner mit erhöhtem körperlichen Belastungsprofil durch Schichtarbeit sollten eine Pflegezusatzversicherung möglichst früh abschließen, bevor berufsbedingte Folgeerkrankungen die Versicherbarkeit einschränken
- Eine Pflegetagegeldversicherung von 80 bis 120 EUR täglich (ab Pflegegrad 2) kann die monatliche Lücke von 2.000 bis 3.500 EUR weitgehend schließen
Pflegezusatzversicherung speziell für Notfallmediziner
Notfallmediziner leisten regelmäßig Nacht- und Wochenenddienste in Notaufnahmen oder im Rettungsdienst. Die körperliche und psychische Belastung dieser Tätigkeit ist erheblich: Studien zeigen ein erhöhtes Risiko für Burnout, kardiovaskuläre Erkrankungen und Schlafstörungen bei Schichtarbeitenden. Diese Erkrankungsrisiken können die Versicherbarkeit im Alter einschränken; der frühzeitige Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen, ist deshalb besonders wichtig.
Als angestellte Krankenhausärzte zahlen Notfallmediziner in die gesetzliche Pflegeversicherung ein, die jedoch nur Teilleistungen erbringt. Die monatliche Pflegelücke bei stationärer Pflege beträgt in Deutschland je nach Region 1.800 bis 3.500 EUR. Eine Pflegetagegeldversicherung, die ab Pflegegrad 2 täglich zahlt, schließt diese Lücke flexibel: Das Geld kann für professionelle Pflegekräfte, häusliche Umbaumaßnahmen oder zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Notfallmediziner sollten beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung die Gesundheitsangaben vollständig und korrekt machen: Bereits behandelte Rückenprobleme, diagnostizierte Bluthochdruckerkrankungen oder Schlafstörungen müssen angegeben werden. Falschaussagen führen zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Ärzteversichert empfiehlt, die Pflegezusatzversicherung mit einer BU-Versicherung zu kombinieren, da Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit unterschiedliche Risiken abdecken: Eine BU zahlt bei Erwerbsunfähigkeit während des Berufslebens, eine Pflegeversicherung im höheren Alter.
Typische Fehler bei Notfallmedizinern
Ein häufiger Fehler ist der Aufschub bis nach dem Ende der intensiven Dienstjahre: Wer mit 50 Jahren eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, zahlt deutlich höhere Prämien und riskiert, dass berufsbedingte Erkrankungen bereits in der Krankenakte stehen. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Dynamisierung: Ohne jährliche Anpassung der Versicherungssumme verliert die Police durch Inflation an Wert; eine Dynamisierungsklausel von zwei Prozent ist empfehlenswert.
Fazit
Notfallmediziner sollten die eigene Pflegezusatzversicherung frühzeitig abschließen, bevor berufsbedingte Erkrankungsrisiken die Versicherbarkeit einschränken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen und Pflegegrade
- GDV – Pflegezusatzversicherung: Marktübersicht
- Gesetze im Internet – SGB XI Pflegeversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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