Zahnärzte kennen aus ihrem Berufsalltag, wie stark Pflegebedürftigkeit die Mundgesundheit beeinträchtigt und wie aufwändig die zahnärztliche Versorgung pflegebedürftiger Patienten ist. Diese Fachkenntnis macht Zahnärzte oft sensibler für die eigene Pflegevorsorge als andere Berufsgruppen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten; bei vollstationärer Pflege beträgt der monatliche Eigenanteil derzeit rund 2.000 bis 2.500 Euro, den Bewohner selbst tragen müssen.
- Zahnärzte in der PKV zahlen eine private Pflegepflichtversicherung; diese deckt dieselben Leistungen wie die gesetzliche Pflegepflichversicherung, nicht mehr.
- Eine Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegerente) schließt die verbleibende Lücke; ein Abschluss vor dem 50. Lebensjahr ist deutlich günstiger als nach dem 60. Lebensjahr.
Pflegezusatzversicherung speziell für Zahnärzte
Zahnärzte sind als selbstständige PKV-Mitglieder durch die private Pflegepflichtversicherung gegen das Grundrisiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert, aber die Leistungen dieser Pflichtversicherung sind begrenzt. Bei Pflegegrad 5 zahlt die Pflegepflichtversicherung maximal 2.005 Euro monatlich für vollstationäre Pflege (Stand 2026); die tatsächlichen Kosten eines guten Pflegeheims liegen jedoch bei 3.500 bis 5.500 Euro monatlich. Die verbleibende Lücke von 1.500 bis 3.500 Euro muss durch eigenes Vermögen oder eine Pflegezusatzversicherung gedeckt werden.
Für einen 45-jährigen Zahnarzt kostet eine Pflegetagegeldversicherung mit 100 Euro täglichem Leistungsanspruch ab Pflegegrad 2 je nach Anbieter zwischen 60 und 120 Euro monatlich; bei Abschluss mit 55 Jahren steigt diese Prämie auf 120 bis 250 Euro, bei 65 Jahren auf 300 bis 500 Euro monatlich. Die frühzeitige Absicherung ist deshalb aus Kostengründen klug, auch wenn der Pflegefall noch in weiter Ferne erscheint. Über 20 Jahre kumuliert die Ersparnis durch einen frühen Abschluss gegenüber einem späten auf 20.000 bis 60.000 Euro eingesparte Prämien.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten bei der Auswahl einer Pflegezusatzversicherung auf die Pflegegrad-Staffelung der Leistungen achten. Einige Tarife leisten erst ab Pflegegrad 3 oder 4, was die praktische Nutzung erheblich einschränkt; Tarife mit Leistungsbeginn ab Pflegegrad 2 sind für eine vollständige Absicherung vorzuziehen. Ärzteversichert empfiehlt, die Pflegezusatzversicherung in die Gesamtaltersvorsorgeplanung zu integrieren und den Zeitpunkt des Abschlusses nicht auf die Zeit nach dem 60. Lebensjahr zu verschieben.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, das aufgebaute Praxisvermögen reiche im Pflegefall aus. Der Verkaufserlös einer Zahnarztpraxis ist nicht immer planbar; sinkt der Praxiswert durch Bedarfsplanung, Konkurrenz oder schlechte Übertragungskonditionen, kann das für die Pflegefinanzierung eingeplante Kapital deutlich geringer ausfallen als erwartet. Ein weiterer Fehler ist das Ignorieren der Pflegebedürftigkeit des Partners: Eine Pflegezusatzversicherung sollte für beide Partner abgeschlossen werden; die Pflegebedürftigkeit eines Ehepartners belastet den anderen erheblich, auch wenn dieser selbst noch berufstätig ist.
Fazit
Eine Pflegezusatzversicherung ist für Zahnärzte ein wichtiger Baustein der Langzeitabsicherung, der frühzeitig und zu günstigen Konditionen abgeschlossen werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Pflegezusatzversicherung
- BaFin – Private Pflegeversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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