Augenärzte kennen die Versorgungsunterschiede zwischen GKV und PKV aus eigener Erfahrung: In ihrer Praxis behandeln sie täglich Privatpatienten mit umfassenderem Leistungsanspruch. Diese Fachkenntnis hilft, die eigene PKV-Wahl informiert zu treffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • PKV-Tarife für Augenärzte sollten ophthalmologische Spezialbereiche wie Hornhauttopographie, OCT (Optische Kohärenztomographie) und refraktive Laserchirurgie einschließen, auch wenn diese häufig als IGeL-Leistungen angeboten werden.
  • Augenärzte, die selbst an Refraktionsanomalien (Kurzsichtigkeit, Altersweitsichtigkeit) leiden, sollten den Einschluss von Korrekturen durch refraktive Chirurgie oder hochwertige Kontaktlinsen in ihrer PKV prüfen.
  • Die Beitragsstabilität der PKV ist für Augenärzte, die häufig bis ins hohe Alter operativ tätig sind, besonders wichtig; ein Tarif mit soliden Altersrückstellungen ist langfristig kostengünstiger.

PKV-Wahl speziell für Augenärzte

Augenärzte wechseln nach Approbation oder Facharztanerkennung meist in die PKV, da ihr Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Bei der Tarifauswahl sollten ophthalmologisch relevante Leistungsbereiche besonders beachtet werden. Modernes diagnostisches Equipment (Hochauflösungs-OCT, Fundusphotographie, Fluoreszenzangiographie) wird von der GKV nur bei bestimmten Indikationen erstattet; PKV-Tarife bieten häufig eine umfassendere Erstattung, die auch präventive Untersuchungen einschließt.

Ein wichtiger Aspekt für Augenärzte als PKV-Mitglieder ist der Einschluss von Glaukom- und Makuladegeneration-Diagnostik. Augenärzte haben statistisch gesehen ein erhöhtes Bewusstsein für diese Erkrankungen und suchen häufig häufiger Kontrollen als Patienten anderer Fachrichtungen. Ein PKV-Tarif, der regelmäßige OCT-Kontrollen auch ohne akuten Anlass erstattet, hat für Augenärzte einen besonderen Wert. Ebenfalls relevant: der Einschluss von Glaukom-Operationen und Anti-VEGF-Injektionen bei Makulaerkrankungen, die monatlich bis zu 2.000 Euro kosten können.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Die Gesundheitsprüfung bei PKV-Eintritt sollte vollständig und korrekt sein; Augenärzte, die selbst Refraktionsfehler oder frühe Glaukomzeichen haben, müssen diese angeben. Eine fehlerhafte Gesundheitsprüfung kann im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrags führen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der PKV-Wahl nicht allein auf die Einstiegsprämie zu achten, sondern einen Tarifvergleich auf Basis der Langfristentwicklung der Beiträge durchzuführen.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines PKV-Tarifs ohne ausreichende Erstattung für ophthalmologische Hightech-Diagnostik. Wer sich selbst eine OCT-Kontrolle oder eine Fluoreszenzangiographie wünscht und feststellt, dass der eigene Tarif diese nicht erstattet, ist doppelt enttäuscht: als Patient und als Arzt, der den Wert dieser Diagnostik kennt. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer Auslandsreisekrankenversicherung als Ergänzung zur PKV: Für Augenärzte, die auf Kongresse oder in Krisengebiete reisen, ist eine hochwertige Auslandsdeckung keine Selbstverständlichkeit in der Basis-PKV.

Fazit

Augenärzte sollten ihre PKV auf umfassende ophthalmologische Leistungsdeckung, stabile Beitragskalkulation und vollständige Gesundheitsprüfung hin optimieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →