Kardiologen, die als niedergelassene Ärzte oder Belegärzte tätig sind, haben als Freiberufler keine Wahl zwischen GKV und PKV: Sie sind in der privaten Krankenversicherung pflichtversichert. Die Wahl des richtigen PKV-Tarifs ist angesichts der langen Laufzeiten und der Beitragsentwicklung im Alter eine der wichtigsten Finanzentscheidungen im Ärztleben.
Das Wichtigste in Kürze
- Niedergelassene Kardiologen sind nicht GKV-versicherungspflichtig und müssen eine private Krankenversicherung abschließen
- Die Tarifwahl sollte auf dem gesamten Leistungsprofil basieren, nicht nur auf dem Anfangsbeitrag, da PKV-Beiträge im Alter erheblich steigen können
- Kardiologen sollten bei der PKV-Wahl besonders auf die Absicherung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen achten, da sie statistisch für Hochrisikopatienten in diesem Bereich tätig sind und ein erhöhtes Bewusstsein für diese Risiken haben
PKV-Wahl speziell für Kardiologen
Kardiologen wählen ihre PKV in einem Markt mit über 40 Anbietern und erheblichen Leistungsunterschieden. Ein junger Kardiologe, der mit 35 Jahren eine PKV abschließt, zahlt anfangs typischerweise 400 bis 700 EUR monatlich für einen Vollschutz-Tarif mit 0 EUR Selbstbehalt und freier Arztwahl. Im Alter von 65 Jahren kann derselbe Tarif bei 1.200 bis 2.000 EUR monatlich liegen, weshalb Altersrückstellungen und die Beitragsstabilität wichtige Tarifmerkmale sind.
Für Kardiologen ist die Absicherung im Leistungsbereich Herz-Kreislauf besonders relevant. Während statistisch das Herzinfarktrisiko von Ärzten nicht wesentlich höher ist als das der Bevölkerung, sollte ein Kardiologe aus professionellem Interesse sicherstellen, dass sein PKV-Tarif kardiologische Spezialleistungen wie elektrophysiologische Untersuchungen, interventionelle Kardiologie und moderne Bildgebung ohne Einschränkungen erstattet. Einige PKV-Tarife schließen bestimmte Spezialverfahren aus oder erstatten sie nur mit Vorab-Genehmigung.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Kardiologen sollten bei der PKV-Wahl einen Tarif wählen, der einen freien Krankenhauswahl mit Chefarztbehandlung und ein umfassendes Leistungspaket für ambulante Spezialleistungen bietet. Ärzteversichert empfiehlt außerdem die Prüfung von Zusatzbausteinen für Zahnersatz und Sehhilfen sowie die Aufnahme einer Krankentagegeldversicherung, die bei längerer Erkrankung das Einkommen sichert. Da Kardiologen als Freiberufler keine Lohnfortzahlung erhalten, ist das Krankentagegeld besonders wichtig.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist die ausschließliche Orientierung am Anfangsbeitrag ohne Berücksichtigung der langfristigen Beitragsentwicklung. Tarife mit sehr niedrigen Anfangsbeiträgen und wenigen Altersrückstellungen können im Alter deutlich teurer werden als Tarife mit höheren Anfangsbeiträgen und besserer Rückstellungsbildung. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Absicherung von Arbeitgebern bei angestellten Kardiologen: Wer als Oberarzt angestellt ist, kann theoretisch GKV-pflichtversichert sein, was die PKV-Wahloption einschränkt.
Fazit
Die PKV-Wahl ist für Kardiologen eine langfristige Entscheidung, die Leistungsniveau, Beitragsstabilität und Selbstbehaltoptionen sorgfältig abwägen muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Private Krankenversicherung
- BaFin – Private Krankenversicherung
- Bundesgesundheitsministerium – PKV-Regulierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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