Notfallmediziner, die als approbierte Ärzte tätig sind, sind in der Regel über das Einkommen der GKV-Versicherungspflichtgrenze hinaus und können in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Angesichts der unregelmäßigen Dienstzeiten, der körperlichen Belastung und des erhöhten Verletzungsrisikos im Notarztdienst sind die richtigen Tarifmerkmale besonders wichtig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notfallmediziner profitieren in der PKV von schnellem Zugang zu Fachärzten und stationären Leistungen, was angesichts des erhöhten Unfallrisikos im Beruf besonders relevant ist.
  • Nacht- und Wochenenddienste im Rettungsdienst machen eine gute Absicherung für psychosomatische Erkrankungen und Burnout notwendig; diese sollten in der PKV-Tarifauswahl berücksichtigt werden.
  • Notfallmediziner mit Dienstarzttätigkeit in mehreren Einrichtungen sollten auf Tarifbedingungen achten, die keine Einschränkungen bei mehrfacher Beschäftigung vorsehen.

PKV-Wahl speziell für Notfallmediziner

Die private Krankenversicherung bietet Notfallmedizinern Vorteile, die über die allgemeine Besserversorgung hinausgehen. Da Notfallmediziner häufig Schichtdienst und Nachtdienste leisten und dadurch ein erhöhtes Risiko für Schlafstörungen, Burnout und psychische Erkrankungen haben, ist ein PKV-Tarif mit guten Leistungen im psychosomatischen Bereich besonders wertvoll. Viele GKV-Tarife haben deutliche Einschränkungen bei psychiatrischen und psychosomatischen stationären Behandlungen; in der PKV kann dieser Bereich über Tarife mit entsprechenden Einschlüssen besser abgesichert werden.

Notfallmediziner, die als freiberufliche Notärzte tätig sind, haben keinen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung und tragen die PKV-Prämien vollständig selbst. Bei einer Jahresprämie von 6.000 bis 9.600 Euro für einen 35-jährigen Notarzt in einem Vollversicherungstarif mit umfangreichem Leistungsportfolio ist dieser Kostenblock erheblich; gleichzeitig bringt er steuerlich vollständige Absetzbarkeit als Sonderausgabe (bis zum Basisabsicherungsniveau). Für Notärzte im Angestelltenverhältnis beteiligt sich der Arbeitgeber in der Regel mit 50 Prozent der Prämie bis zum GKV-Arbeitgeberbeitragssatz.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Bei der PKV-Tarifauswahl sollten Notfallmediziner auf die Beitragsrückstellung im Alter achten: PKV-Beiträge steigen mit zunehmendem Alter erheblich, wenn keine ausreichende Rückstellung gebildet wurde. Tarife mit garantierter Beitragsstabilität oder mit Altersrückstellungen ab Vertragsbeginn sind langfristig günstiger. Ärzteversichert empfiehlt, die Gesundheitsprüfung ernst zu nehmen: Notfallmediziner, die bereits unter Rückenproblemen, Schlafstörungen oder Vorerkrankungen leiden, sollten diese vollständig angeben; fehlende Angaben können im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrags führen.

Typische Fehler bei Notfallmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines reinen Basis-PKV-Tarifs, der psychosomatische Erkrankungen oder stationäre psychiatrische Behandlungen nicht oder nur eingeschränkt abdeckt. Angesichts der beruflichen Belastung im Notarztdienst ist dieser Bereich besonders relevant. Ein weiterer Fehler ist das Vergessen der Beihilfeberechtigung: Notärzte, die gleichzeitig als Beamte tätig sind (z. B. bei Feuerwehr oder Polizei), haben Anspruch auf Beihilfe; hier ist eine beihilfekonforme PKV mit entsprechendem Deckungsanteil notwendig.

Fazit

Notfallmediziner sollten bei der PKV-Wahl besondere Priorität auf Leistungen im psychischen und psychosomatischen Bereich sowie auf eine nachhaltige Beitragskalkulation legen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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