Rechtsmediziner sind als Ärzte in einem wissenschaftlich-gutachterlichen Umfeld tätig, das sich grundlegend von klinischen Fachrichtungen unterscheidet. Bei der Wahl der privaten Krankenversicherung (PKV) sollten sie deshalb auf Tarife achten, die ihrer spezifischen beruflichen Situation gerecht werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsmediziner sind häufig verbeamtet oder in einem Hochschularbeitsverhältnis angestellt, was die Beihilfeberechtigung beeinflusst.
- Beihilfeergänzungstarife decken die Lücken der Beihilfe ab und sind für viele Rechtsmediziner die sinnvollste Lösung.
- Auf internationale Behandlungsoptionen sollte geachtet werden, da Kongresse und Fachweiterbildungen häufig ins Ausland führen.
PKV-Wahl speziell für Rechtsmediziner
Rechtsmediziner arbeiten überwiegend an Universitätsinstituten, forensisch-medizinischen Instituten oder in staatlichen Einrichtungen. Diese Beschäftigungsform bringt häufig eine Beihilfeberechtigung mit sich: Beamtete Rechtsmediziner haben Anspruch auf staatliche Beihilfe, die je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten übernimmt. Ein passendes Beihilfeergänzungs-Tarif deckt die verbleibenden Kosten und ist in der Regel günstiger als ein vollständiger PKV-Tarif ohne Beihilfebezug.
Angestellte Rechtsmediziner, etwa an Unikliniken ohne Beamtenstatus, wählen dagegen einen regulären PKV-Vollversicherungstarif. Hier lohnt sich der Vergleich der Selbstbeteiligungsoptionen: Eine jährliche Selbstbeteiligung von 600 bis 1.200 Euro senkt den Monatsbeitrag spürbar. Da Rechtsmediziner berufsbedingt selten auf kurzfristige Krankenhausbehandlungen angewiesen sind, ist eine moderatere Selbstbeteiligung oft gut vertretbar. Wichtig ist die Einschluss von Chefarztbehandlung sowie Einbettzimmer im stationären Bereich, da diese Leistungen in Arztkreisen als Standard gelten.
Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten
Rechtsmediziner haben aufgrund ihrer Tätigkeit in Begutachtung und Forschung ein erhöhtes Interesse an psychologischen Zusatzleistungen und stressmedizinischer Betreuung. Tarife, die psychotherapeutische Behandlungen großzügig abdecken, sollten bevorzugt werden. Zudem ist eine weltweite Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll, da forensische Kongresse und Weiterbildungen regelmäßig international stattfinden. Ärzteversichert unterstützt Rechtsmediziner dabei, aus dem umfangreichen Tarifangebot diejenige PKV zu wählen, die am besten zu ihrer Beschäftigungsform und ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Typische Fehler bei Rechtsmedizinern
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss einer Vollversicherung, obwohl eine Beihilfeberechtigung besteht. Dadurch werden Leistungen doppelt versichert und der Beitrag unnötig erhöht. Ein weiterer Fehler ist die Wahl eines Tarifs ohne Berücksichtigung der Berufsunfähigkeit: Da Rechtsmediziner zwar seltener körperlich belastet sind, aber hohen psychischen Anforderungen standhalten müssen, sollte der Schutz vor Berufsunfähigkeit stets eingeschlossen sein. Auch das Vernachlässigen von Tarifoptionen zur Beitragsrückerstattung kostet langfristig Geld.
Fazit
Die PKV-Wahl ist für Rechtsmediziner vor allem eine Frage der Beschäftigungsform und der individuellen Risikoeinschätzung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk und PKV
- PKV-Verband – Rechenbeispiele und Tarifvergleich
- Bundesfinanzministerium – Beihilferecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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