Zahnärzte stehen bei der Wahl der privaten Krankenversicherung vor einer besonderen Herausforderung: Als Selbstständige mit oft hohem Einkommen sind sie zwar PKV-pflichtversichert, gleichzeitig haben sie als Zahnärzte genaue Kenntnisse über Leistungsqualitäten und Erstattungsmodalitäten, die bei der Tarifauswahl entscheidend sind. Die richtige PKV-Wahl beeinflusst nicht nur die eigene Gesundheitsversorgung, sondern auch die steuerliche Situation erheblich.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahnärzte sollten einen PKV-Tarif mit umfassendem Zahnersatz-Baustein wählen, der hochwertige prothetische Versorgung ohne Kostenbegrenzung abdeckt.
- Als Selbstständige tragen Zahnärzte den PKV-Beitrag vollständig selbst; bei einem Beitrag von 600 bis 900 EUR monatlich sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten als Sonderausgaben vollständig auszuschöpfen.
- Familienversicherung ist in der PKV kostenpflichtig; wer mehrere Kinder versichert, muss dies im Vergleich zur GKV-Familienversicherung sorgfältig kalkulieren.
PKV-Wahl speziell für Zahnärzte
Zahnärzte verfügen über Fachkenntnis in der Bewertung von Zahnersatz-Leistungen, die sie bei der Tarifauswahl nutzen sollten. Viele PKV-Tarife begrenzen die Erstattung von Zahnersatz auf 60 bis 80 Prozent der Kosten oder deckeln die Gesamtleistung auf 5.000 bis 10.000 EUR pro Jahr. Für einen Zahnarzt, der selbst hochwertige keramische Restaurationen verwendet oder verwendet hat, ist das unzureichend. Empfehlenswert sind Tarife, die Zahnersatz ohne Jahreshöchstgrenze erstatten und implantologische Versorgung einschließen.
Zahnärzte in der Niederlassung sollten zudem auf den Krankenhaus-Tarif achten: Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) sind für einen Zahnarzt, der selbst tätig ist, besonders relevant, weil stationäre Eingriffe oder Operationen im direkten Kollegenkreis stattfinden. Tarife mit freier Krankenhaus-Wahl auch im Ausland sind sinnvoll, da zahnärztliche Fortbildungskongresse international stattfinden und Behandlungsnotwendigkeiten unterwegs entstehen können.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Der Selbstbehalt in der PKV senkt den Beitrag, bindet aber Liquidität im Schadensfall. Für Zahnärzte mit einem Jahreseinkommen von 120.000 bis 200.000 EUR und entsprechendem Liquiditätspuffer kann ein Selbstbehalt von 1.000 bis 2.000 EUR sinnvoll sein. Ärzteversichert empfiehlt, den Selbstbehalt mit dem steuerlich maximal anerkannten Sonderausgabenbetrag abzugleichen, da höhere Selbstbehalte zwar die Beiträge senken, aber nicht zwingend die Steuerersparnis erhöhen.
Wer seine Zahnarztpraxis als GmbH führt, muss die PKV-Beiträge aus dem privaten Nettoeinkommen zahlen; ein Arbeitgeberzuschuss wie bei angestellten Ärzten entfällt. Diese Besonderheit sollte bei der Beitragskalkulation und der Wahl des Selbstbehalts berücksichtigt werden.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines günstigen Einstiegstarifs mit niedrigem Beitrag, der im Alter durch Beitragserhöhungen teuer wird. Viele Zahnärzte wechseln in der Gründungsphase in günstige Tarife und vergessen, Alterungsrückstellungen oder Tarifwechseloptionen zu prüfen. Ein zweiter Fehler betrifft die Absicherung von Praxispartnern: Wer in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist, sollte prüfen, ob gegenseitige Krankenvertretungskosten durch eine Praxisausfallversicherung gedeckt sind, die mit der PKV-Wahl kombiniert werden kann.
Fazit
Die PKV-Wahl für Zahnärzte erfordert mehr als einen Beitragsvergleich. Tariftiefe beim Zahnersatz, Flexibilität bei Selbstbehalt und kluge Steuerstrategie machen den Unterschied zwischen guter und sehr guter Absicherung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Private Krankenversicherung
- Bundesfinanzministerium – Sonderausgabenabzug
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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