Kardiologische Kooperationen sind durch den hohen Geräte- und Personalbedarf besonders attraktiv: Zwei oder drei Kardiologen, die Echokardiographie, Langzeit-EKG und Herzkatheterlabor gemeinsam betreiben, verteilen die immensen Fixkosten auf mehrere Schultern und schaffen eine wirtschaftlich nachhaltigere Praxisstruktur.
Das Wichtigste in Kürze
- Gerätekostenverteilung als Hauptmotiv: Ein Herzkatheterlabor kostet 500.000 bis 1 Million EUR; diese Investition ist für einen Einzelkardiologen kaum tragbar, in einer Gemeinschaft mit 3 Partnern jedoch realistisch.
- Spezialisierungsergänzung: Interventionelle und nicht-interventionelle Kardiologie können in einer Kooperation kombiniert werden, was das Patientenspektrum erheblich erweitert.
- Kooperationen mit Hausärzten: Kardiologisch-hausärztliche Versorgungskooperationen sichern Zuweiserströme und können über Selektivverträge vergütet werden.
Praxis-Kooperationen speziell für Kardiologen
Kardiologische Gemeinschaftspraxen mit 2 bis 4 Partnern sind das Standardmodell für die ambulante Kardiologie mit invasivem Angebot. Die gemeinsame Nutzung eines Herzkatheterlabors erfordert eine ausreichende Fallzahl; in der interventionellen Kardiologie gelten 200 bis 300 Eingriffe pro Jahr als wirtschaftlicher Mindestumfang. Bei einer Dreierkoop ergibt das 66 bis 100 Eingriffe pro Kardiologe jährlich, was realistisch ist.
Kooperationen mit spezialisierten internistischen Praxen (Rhythmologie, Herzinsuffizienz-Management) oder mit Hausarztpraxen für ein gemeinsames Versorgungsmodell sind zunehmend als Selektivverträge nach § 140a SGB V organisiert. Krankenkassen schätzen diese Modelle, weil sie Krankenhauseinweisungen reduzieren und die Patientenversorgung verbessern.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Kardiologen in Kooperationen müssen sicherstellen, dass die Berufshaftpflichtversicherung alle am Herzkatheterlabor tätigen Ärzte explizit abdeckt. Wenn ein Gast-Kardiologe das Herzkatheterlabor nutzt, ohne explizit in der Police des Betreibers versichert zu sein, entstehen Haftungslücken.
Ärzteversichert empfiehlt, bei kardiologischen Kooperationen mit Herzkatheterlabor eine spezifische Laborrisiko-Haftpflicht zu vereinbaren, die die erhöhten Risiken invasiver Eingriffe in der ambulanten Umgebung abdeckt.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Regelung für den Fall, dass ein Kooperationspartner die interventionelle Kardiologie aufgibt oder einschränkt. Wenn ein Dreier-Kooperation mit einem Interventionskardiologen und zwei nicht-invasiven Kardiologen läuft, gefährdet der Ausstieg des Interventionalkardiologen den Laborbetrieb; eine Nachfolgeregelung muss im Gesellschaftsvertrag stehen.
Ein weiterer Fehler ist die fehlende Qualitätssicherungsvereinbarung im Kooperationsvertrag. Für Herzkatheterlabore gibt es Mindestmengen- und Qualitätsvorgaben; wenn ein Kooperationspartner diese nicht erfüllt, gefährdet er die Zulassung des gesamten Labors.
Fazit
Kardiologische Kooperationen sind wirtschaftlich fast zwingend, wenn invasive Eingriffe angeboten werden sollen. Die sorgfältige Gestaltung von Gesellschaftsvertrag, Haftungsabgrenzung und Qualitätssicherung ist dabei entscheidend. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Kooperationsformen
- Bundesärztekammer – Kardiologie und Qualitätssicherung
- GDV – Berufshaftpflicht für kardiologische Kooperationen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →