Unfallchirurgen, die ambulant tätig sind, profitieren in besonderer Weise von strukturierten Kooperationen: Die enge Verzahnung mit dem Durchgangsarztverfahren der Berufsgenossenschaften, die Zusammenarbeit mit orthopädischen Praxen und die Kooperation mit Krankenhäusern sind für den Praxiserfolg oft entscheidend. Dieser Artikel zeigt, welche Kooperationsformen für Unfallchirurgen besonders relevant sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zulassung als Durchgangsarzt (D-Arzt) der Berufsgenossenschaften ist für ambulante Unfallchirurgen eine zentrale Kooperationsbasis
- Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) mit Orthopäden ermöglichen gemeinsame Ressourcennutzung und breiteres Leistungsspektrum
- Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V bietet Unfallchirurgen weitere Kooperationspotenziale
Praxis-Kooperationen speziell für Unfallchirurgen
Das Durchgangsarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist für viele ambulante Unfallchirurgen der wichtigste Kooperationsstrang. Als zugelassener D-Arzt übernimmt der Unfallchirurg die Erstversorgung, Begutachtung und Steuerung von Arbeits- und Wegeunfallopfern. Die DGUV verlangt dafür eine eigene spezifische Zulassung, die an personelle, räumliche und apparative Mindestvoraussetzungen geknüpft ist. Die Vergütung nach dem BG-Tarif liegt in der Regel rund 15 bis 20 % über den GKV-Sätzen.
Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit orthopädischen Kollegen oder anderen chirurgischen Fachrichtungen ermöglicht die gemeinsame Nutzung teurer Medizintechnik (z. B. MRT, Arthroskopie-Ausstattung, Gipsraum) und erhöht die Attraktivität für Patienten durch das breitere Versorgungsangebot. Kooperationsverträge mit regionalen Notaufnahmen oder Sportvereinen als medizinischer Betreuer sind weitere Möglichkeiten, den Patientenstamm zu erweitern.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Bei Kooperationsverträgen müssen die berufsrechtlichen Vorgaben (keine Zuweisungsentgelte, transparente Kooperationsvereinbarungen) strikt eingehalten werden. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Gründung einer BAG oder einer Praxisgemeinschaft einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen und alle Kooperationsverträge auf korrekte Haftungsregelungen und Versicherungsklauseln zu prüfen, da unfallchirurgische Eingriffe überdurchschnittlich hohe Haftungsrisiken mit sich bringen.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein häufiger Fehler ist die unklare Regelung der gemeinsamen Gerätenutzung und Kostenteilung in BAG-Verträgen, was zu Konflikten zwischen den Gesellschaftern führen kann. Außerdem wird die D-Arzt-Zulassung manchmal ohne ausreichende Prüfung der Infrastrukturanforderungen beantragt, was zu Ablehnungen und Verzögerungen führt.
Fazit
Strategisch geplante Kooperationen stärken die Wettbewerbsfähigkeit unfallchirurgischer Praxen und ermöglichen eine hochwertige, breite Versorgung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- DGUV – Durchgangsarztverfahren
- KBV – Berufsausübungsgemeinschaft
- Bundesärztekammer – Berufsordnung Kooperationen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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