Die Personalstruktur einer arbeitsmedizinischen Einrichtung unterscheidet sich erheblich von der einer klinischen Arztpraxis: Arbeitsmediziner benötigen speziell geschultes Personal für Vorsorgeuntersuchungen, Betriebsbegehungen und die Koordination zwischen Betrieben und Mitarbeitern. Die richtige Personalplanung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsmedizinische Dienste benötigen neben Fachärzten für Arbeitsmedizin auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebssanitäter und Verwaltungspersonal
- Die Personalplanung muss die Betriebsbesuchszeiten und die Fahrtzeiten zu betreuten Unternehmen einkalkulieren
- Fortbildungspflichten für Arbeitsmediziner und ihr Personal sind umfangreich und müssen in der Personalplanung berücksichtigt werden
Praxis-Personal speziell für Arbeitsmediziner
In überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten arbeiten Arbeitsmediziner mit einem interdisziplinären Team zusammen: Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure) sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) neben Betriebsärzten Pflicht. Hinzu kommen medizinische Fachangestellte (MFA) für die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen (Sehtest, Audiometrie, EKG, Spirometrie, Blutentnahme) sowie eine Verwaltungsstruktur für die Abrechnungs- und Terminkoordination.
Die Personalkosten in einem arbeitsmedizinischen Dienst sind höher als in einer durchschnittlichen Arztpraxis, da die qualifizierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit Jahresgehälter von 55.000 bis 80.000 Euro erfordern. Hinzu kommen Fahrzeugkosten für Außendienste zu den betreuten Betrieben. Für selbstständige Betriebsärzte, die ohne Team arbeiten, ist eine klare Kapazitätsgrenzen-Definition wichtig: Das ASiG schreibt Mindesteinsatzzeiten des Betriebsarztes je Mitarbeiterstunde in den betreuten Betrieben vor (Grundbetreuung: 0,2 bis 0,6 Std./Mitarbeiter/Jahr).
Worauf Arbeitsmediziner besonders achten sollten
Arbeitsmediziner sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die erforderlichen Qualifikationen und aktuellen Fortbildungsnachweise besitzen: Für audiometrische Untersuchungen (Lärm-Vorsorge) ist eine spezifische Schulung erforderlich, die alle 5 Jahre erneuert werden muss. Ärzteversichert empfiehlt, für alle Praxismitarbeiter eine Betriebshaftpflicht und eine Betriebliche Gruppenunfallversicherung abzuschließen, da Betriebsbegehungen und Außendienste zusätzliche Unfallrisiken mit sich bringen.
Typische Fehler bei Arbeitsmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Stellvertreterregelung: Wenn der einzige Betriebsarzt erkrankt, müssen trotzdem die gesetzlichen Einsatzzeiten in den betreuten Betrieben gewährleistet sein. Außerdem wird die Fahrt- und Rüstzeit für Betriebsbesuche in der Kapazitätsplanung oft unterschätzt.
Fazit
Eine gut geplante Personalstruktur ist die Grundlage für einen leistungsfähigen arbeitsmedizinischen Dienst, der seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach ASiG zuverlässig nachkommen kann. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Betriebsarzt
- Bundesärztekammer – Arbeitsmedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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