Das richtige Praxis-Personal ist für Augenärzte ein entscheidender Erfolgsfaktor: Ophthalmologische Praxen sind auf gut ausgebildete medizinische Fachangestellte (MFA) und, bei operativen Praxen, auf OP-Assistenz angewiesen. Personalgewinnung, Einarbeitung und Mitarbeiterbindung stellen für Augenärzte besondere Herausforderungen dar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine augenheilkundliche Praxis benötigt mindestens 2 bis 4 MFA pro vollbeschäftigten Arzt, je nach Leistungsspektrum
  • Spezifische Fortbildungen für ophthalmologische Diagnostik (Perimetrie, OCT, Tonometrie) sind für MFA in Augenarztpraxen unverzichtbar
  • Der Fachkräftemangel im MFA-Bereich macht Mitarbeiterbindung zu einer der wichtigsten Managementaufgaben

Praxis-Personal speziell für Augenärzte

In einer augenheilkundlichen Praxis übernehmen MFA zahlreiche diagnostische Aufgaben, die in anderen Fachrichtungen direkt vom Arzt durchgeführt werden: Visusbestimmung, Perimetrie, OCT-Aufnahmen, Tonometrie und Refraktion liegen nach entsprechender Einweisung in der Hand qualifizierter MFA. Für operierende Augenärzte (z. B. Kataraktchirurgie, Lidoperationen) kommen OP-Assistentinnen hinzu, die eine spezifische ophthalmochirurgische Ausbildung benötigen.

Die Personalkosten bilden in Augenarztpraxen typischerweise 30 bis 40 % des Umsatzes. Ein Vollzeit-MFA kostet 2025 brutto inklusive Arbeitgeberanteil zwischen 2.500 und 3.800 Euro monatlich, je nach Qualifikation und Berufserfahrung. Bei einer Praxis mit vier Vollzeit-MFA und einer OP-Kraft entstehen jährliche Personalkosten von 180.000 bis 270.000 Euro. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, durch attraktive Vergütung, flexible Arbeitszeiten und Weiterbildungsangebote Mitarbeiter langfristig zu binden.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte sollten die Delegationsregeln für medizinische Leistungen an MFA beachten: Nicht jede augenheilkundliche Leistung kann vollständig an nicht-ärztliches Personal delegiert werden. Die ärztliche Supervision muss gewährleistet sein. Ärzteversichert empfiehlt, für alle Praxismitarbeiter eine Betriebliche Gruppenunfallversicherung und eine Betriebshaftpflicht abzuschließen, die auch Schäden durch delegierte Tätigkeiten abdeckt.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen der Einarbeitungszeit für neue MFA, die in ophthalmologische Geräte und Abläufe eingearbeitet werden müssen. Auch das Fehlen schriftlicher Arbeitsverträge mit klaren Regelungen zur Weiterbildungspflicht und zu Kündigungsfristen führt im Konfliktfall zu rechtlichen Problemen.

Fazit

Gut ausgebildetes, motiviertes Personal ist für Augenarztpraxen ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, der sich in Patientenzufriedenheit und Praxiseffizienz auszahlt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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