Chirurgische Praxen und ambulante Operationszentren stellen besonders hohe Anforderungen an ihr Personal: Sterile Abläufe, komplexe Medizintechnik und ein hohes Patientenaufkommen erfordern gut ausgebildete und zuverlässige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichzeitig bringt der Fachkräftemangel im medizinischen Bereich erhebliche Herausforderungen bei Recruiting und Bindung mit sich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chirurgische Praxen benötigen neben medizinischen Fachangestellten (MFA) häufig spezialisiertes OP-Personal (OTA, ATA), das am freien Markt besonders knapp ist.
  • Personalkosten machen in chirurgischen Praxen je nach Größe 35 bis 50 Prozent des Gesamtumsatzes aus.
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten wie Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft und Arbeitszeitgesetz-Grenzen müssen bei Dienstplänen systematisch berücksichtigt werden.

Praxis-Personal speziell für Chirurgen

In einer allgemeinchirurgischen Einzelpraxis mit angeschlossenem Operationssaal arbeiten typischerweise 5 bis 8 Vollzeitkräfte, darunter mindestens zwei MFA, eine Anästhesiepflegekraft (ATA) sowie OP-Assistenz (OTA). Hinzu kommen Reinigungskräfte mit Sachkundenachweis für die Praxishygiene gemäß RKI-Empfehlung. Die Bruttodurchschnittsgehälter liegen 2025 für OTA bei ca. 3.100 Euro und für erfahrene MFA bei ca. 2.800 Euro monatlich; in städtischen Gebieten mit Fachkräftemangel sind Zulagen von 200 bis 400 Euro üblich.

Besondere Bedeutung hat das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Chirurgen, die selbst und über Angestellte ambulante Notfalloperationen anbieten, müssen sicherstellen, dass Ruhezeitenregelungen (mindestens 11 Stunden zwischen zwei Diensten gemäß § 5 ArbZG) eingehalten werden. Verstöße führen nicht nur zu Bußgeldern, sondern können im Schadensfall haftungsrechtlich relevant werden. Arbeitszeitdokumentation ist deshalb Pflicht.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Neben der laufenden Personalentwicklung ist die Absicherung des Praxisbetriebs bei Personalausfall ein unterschätztes Risiko. Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen, bereits bei der Personalplanung eine Vertretungsregelung für OP-Personal zu vereinbaren und gegebenenfalls mit einem spezialisierten Zeitarbeitsunternehmen für medizinisches Fachpersonal zu kooperieren. Außerdem sollte jede chirurgische Praxis prüfen, ob betriebliche Gruppenunfallversicherungen für das Personal sinnvoll sind, da das Verletzungsrisiko am OP-Tisch deutlich über dem Bürodurchschnitt liegt.

Mitarbeiterbindung wird durch Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge (bAV), Fortbildungskostenzuschüsse und flexible Arbeitszeitmodelle gestärkt. Praxen, die diese Instrumente konsequent nutzen, berichten von einer Fluktuation unter 10 Prozent pro Jahr gegenüber dem Branchendurchschnitt von etwa 18 Prozent.

Typische Fehler bei Chirurgen

Häufig werden Anstellungsverträge nicht regelmäßig an aktuelle Tarifentwicklungen angepasst, sodass Gehaltsgefüge im Laufe der Zeit unrealistisch werden und qualifiziertes Personal abwandert. Ein weiterer Fehler ist die unzureichende Hygieneunterweisung neuer Mitarbeiter, die gemäß § 12 TRBA 250 zwingend dokumentiert werden muss. Schließlich unterschätzen viele Praxisinhaber den administrativen Aufwand für Lohnbuchhaltung und Arbeitsschutznachweise, der bei wachsenden Teams schnell mehrere Stunden pro Monat übersteigt.

Fazit

Ein professionell geführtes Personalmanagement ist für chirurgische Praxen kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für reibungslose Abläufe und Patientensicherheit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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