Dermatologische Praxen haben einen hohen Personalbedarf, da das breite Leistungsspektrum von Allergietestungen über Laser-Behandlungen bis zur ästhetischen Medizin speziell ausgebildetes Fachpersonal erfordert. Ein gut aufgestelltes Team ist das Fundament einer effizienten und wirtschaftlich erfolgreichen Hautarztpraxis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dermatologische Praxen benötigen je nach Leistungsspektrum neben MFA auch Kosmetikerinnen, Laserassistenten und ggf. eine OP-Pflegekraft.
  • Für Laser- und IPL-Behandlungen müssen Mitarbeiter spezifische Qualifikationsnachweise erbringen, die von der Fachkunde-Richtlinie Laserstrahlung gefordert werden.
  • Arbeitsverträge für Praxispersonal sollten Probezeiten, Urlaubsregelungen und Verschwiegenheitspflichten klar regeln.

Praxis-Personal speziell für Dermatologen

Hautarztpraxen, die ästhetische Dermatologie, Laserbehandlungen oder operative Dermatochirurgie anbieten, brauchen Personal mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen. Medizinische Fachangestellte (MFA) sind die Basis, aber Kosmetikfachkräfte für Kosmetikbehandlungen und ausgebildetes Laserassistenzpersonal nach der Fachkunde-Richtlinie Laserstrahlung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sind für dieses Leistungsspektrum zwingend erforderlich. Laserbehandlungen dürfen in Deutschland nur von Ärzten oder unter direkter ärztlicher Aufsicht von qualifiziertem Assistenzpersonal durchgeführt werden.

Die Personalplanung in Dermatologie-Praxen wird durch die hohe Terminfrequenz und die Vielzahl gleichzeitiger Behandlungsräume beeinflusst. Typischerweise beschäftigt eine mittelgroße Hautarztpraxis vier bis acht MFA sowie ein bis zwei Fachkräfte für Spezialbereiche. Die Fluktuation im medizinischen Assistenzbereich ist hoch; durchschnittlich wechseln MFA nach drei bis vier Jahren die Stelle. Investitionen in Weiterbildung und Mitarbeiterbindung zahlen sich deshalb besonders aus.

Worauf Dermatologen besonders achten sollten

Dermatologen sollten sicherstellen, dass ihre Betriebshaftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die durch Praxismitarbeiter verursacht werden, etwa fehlerhafte Laserbehandlungen durch unzureichend geschultes Personal. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, Arbeitsverträge auf aktuellem Stand zu halten und auf Mindestlohnvorgaben sowie branchenspezifische Tarifverträge zu achten. Eine Praxisinhaber-Police, die auch Beschäftigungshaftpflicht enthält, schließt die wesentliche Lücke.

Typische Fehler bei Dermatologen

Häufig werden Qualifikationsnachweise für Laseranwendungen nicht konsequent geprüft oder dokumentiert. Dies kann bei Schadensfällen zu einem Haftungsrisiko für den Praxisinhaber führen. Ein weiterer Fehler ist die fehlende schriftliche Schweigepflichtvereinbarung im Arbeitsvertrag, die bei der Verarbeitung besonders sensibler Patientendaten (Hauterkrankungen, ästhetische Behandlungen) essenziell ist.

Fazit

Ein qualifiziertes und rechtssicher angestelltes Team ist für Dermatologinnen und Dermatologen die Basis für eine professionelle und wirtschaftliche Praxisführung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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