Eine orthopädische Praxis lebt von einem gut eingespielten Team aus medizinischen Fachangestellten, Physiotherapeuten, Röntgenassistenten und Praxismanagement. Die richtige Personalplanung ist für Orthopäden besonders wichtig, da das Leistungsspektrum von der konservativen Therapie über Injektionen bis hin zu ambulanten Operationen reicht und unterschiedliche Qualifikationen erfordert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Orthopädische Praxen mit Röntgeneinrichtung benötigen nach Röntgenverordnung qualifiziertes Fachpersonal mit spezifischem Strahlenschutz-Nachweis.
  • Für ambulante Operationen ist speziell ausgebildetes Praxispersonal (z.B. OTA oder erfahrene MFA) sowie ein Anästhesist erforderlich.
  • Tarifliche Eingruppierung nach TV-Ärzte oder Haustarif beeinflusst die Personalkosten erheblich; ein Personalkosten-Benchmark hilft bei der Planung.

Praxis-Personal speziell für Orthopäden

In einer orthopädischen Praxis mit durchschnittlichem Leistungsspektrum sind in der Regel 3 bis 5 Vollzeit-Mitarbeiterinnen pro Arzt beschäftigt. Typische Personalkosten inklusive Arbeitgeberanteilen liegen bei 35.000 bis 50.000 Euro pro Vollzeitstelle jährlich. Für Praxen mit eigenem Operationssaal kommen Spezialqualifikationen hinzu: Operationstechnische Assistenten (OTA) verdienen im Schnitt 42.000 bis 55.000 Euro Jahresbrutto, Physiotherapeuten mit Praxisbefugnis 38.000 bis 48.000 Euro.

Die Einstellung von Physiotherapeuten direkt in der Praxis, statt die Patienten in externe Praxen zu überweisen, kann ein wirtschaftlicher Vorteil sein, da die Abrechnung über eigene Heilmittelerbringer strukturierte Erlöse ermöglicht. Allerdings unterliegt das Anstellungsverhältnis klaren Abgrenzungsregeln gegenüber dem Vertragsarztrecht; Verstöße können Honorarrückforderungen nach sich ziehen.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Orthopäden sollten beim Personalmanagement besonders auf die Dokumentation der Qualifikationsnachweise achten: Strahlenschutznachweise müssen regelmäßig erneuert werden (alle 5 Jahre) und sind bei Praxisprüfungen durch die KV oder das Gesundheitsamt vorzuweisen. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, eine Arbeitgeberrechtsschutzversicherung abzuschließen, die im Falle von Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten mit dem Betriebsrat die Rechtskosten übernimmt. Orthopäden mit mehr als 5 Angestellten haben zudem arbeitsschutzrechtliche Pflichten wie regelmäßige Unterweisungen zu erfüllen.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Eingruppierung von Teilzeitkräften. Minijobber (bis 556 Euro monatlich ab 2024) und Midijobber in der Gleitzone bedürfen besonderer sozialversicherungsrechtlicher Behandlung. Fehler bei der Abrechnung können zu Nachzahlungen bei der Deutschen Rentenversicherung führen. Ebenso problematisch ist das Fehlen klarer Stellenbeschreibungen und Einarbeitungskonzepte, was zu hoher Fluktuation und Qualitätseinbußen führt.

Fazit

Professionelles Personalmanagement mit klaren Qualifikationsanforderungen und korrekter arbeitsrechtlicher Abwicklung ist die Basis einer effizienten und rechtssicheren orthopädischen Praxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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