Radiologische Praxen und MVZ gehören zu den personalintensivsten Einrichtungen im ambulanten Bereich. Neben Ärzten sind MTRA (medizinisch-technische Radiologieassistenten), MFA und Verwaltungsmitarbeiter unverzichtbare Teile des Teams. Die Qualifikation und Motivation dieser Mitarbeiter hat direkten Einfluss auf Qualität und Wirtschaftlichkeit der Praxis.
Das Wichtigste in Kürze
- MTRA sind in radiologischen Praxen unverzichtbar und müssen nach Strahlenschutzverordnung über aktuelle Fachkundenachweise verfügen.
- Personalkosten machen in radiologischen Praxen je nach Geräteausstattung 35 bis 45 Prozent des Umsatzes aus.
- Fachkräftemangel bei MTRA ist ein akutes Problem; Praxen mit attraktiven Arbeitsbedingungen und Fortbildungsangeboten haben Wettbewerbsvorteile bei der Mitarbeitergewinnung.
Praxis-Personal speziell für Radiologen
Eine typische radiologische Praxis mit MRT, CT und konventionellem Röntgen beschäftigt 2 bis 4 MTRA pro Vollzeitgerät. MTRA-Gehälter liegen im Bundesschnitt bei 38.000 bis 48.000 Euro brutto jährlich; in Großstädten und spezialisierten Zentren können sie deutlich höher liegen. Da MTRA eine staatlich anerkannte Ausbildung absolvieren und nach Strahlenschutzverordnung spezifische Fachkunden für verschiedene Modalitäten (Röntgen, CT, MRT, Nuklearmedizin) benötigen, ist die Personalgewinnung anspruchsvoll.
Radiologische Praxen sollten in die Fortbildung ihrer MTRA investieren: Kurse zur Fachkunde-Anerkennung für neue Modalitäten, Weiterbildungen in Mammographie-Screening oder CT-Kolonographie erhöhen die Qualifikation und damit die Abrechnungsmöglichkeiten der Praxis. Gleichzeitig stärkt eine transparente Gehaltsstruktur mit leistungsorientierten Komponenten die Mitarbeiterbindung.
Worauf Radiologen besonders achten sollten
Radiologen müssen sicherstellen, dass alle MTRA die vorgeschriebenen Fachkundenachweise nach Strahlenschutzverordnung aktuell halten. Die Aktualisierungskurse müssen alle 5 Jahre absolviert werden; Fristversäumnisse können Praxisschließungen oder Bußgelder nach sich ziehen. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden durch fehlerhafte Anwendung von Röntgengeräten durch das Praxispersonal einschließt.
Typische Fehler bei Radiologen
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer strukturierten Einarbeitung neuer MTRA. Ohne klare Einarbeitungspläne entstehen Fehlerquellen bei der Gerätebedienung, die in der Radiologie mit Strahlenschutzpflichten besonders kritisch sind. Ebenso problematisch ist das Versäumen von Qualitätssicherungsdokumentationen (QS-Maßnahmen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung der KBV), die bei MTRA-Tätigkeiten zwingend geführt werden müssen.
Fazit
Ein qualifiziertes und motiviertes MTRA-Team ist das Rückgrat jeder radiologischen Praxis; Investitionen in Weiterbildung und attraktive Arbeitsbedingungen zahlen sich langfristig aus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Qualitätssicherungsvereinbarungen Radiologie
- Bundesärztekammer – Strahlenschutz und MTRA
- BMAS – Ausbildungsberufe Gesundheitsfachberufe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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