Unfallchirurgische Praxen stellen besondere Anforderungen an das medizinische und administrative Personal. Von der Erstversorgung im Notfall bis zur Durchgangsarztbehandlung: Das Team muss flexibel, gut ausgebildet und rechtlich korrekt beschäftigt sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Unfallchirurgische Praxen benötigen medizinische Fachangestellte mit Kenntnissen in Wundversorgung und Notfallmanagement.
- Durchgangsarztpraxen unterliegen besonderen BG-Anforderungen, die auch das Personal betreffen.
- Arbeitsrechtliche Korrektheit bei Beschäftigung, Dokumentation und Urlaubsplanung ist essenziell.
Praxis-Personal speziell für Unfallchirurgen
Unfallchirurgische Praxen, die als Durchgangsarztpraxen zugelassen sind, führen die Erstversorgung von Arbeitsunfällen im Auftrag der Berufsgenossenschaften durch. Dies stellt besondere Anforderungen an die Qualifikation des Personals: Medizinische Fachangestellte (MFA) sollten in Erste Hilfe und grundlegender Wundversorgung geschult sein und mit den Formularen und Abrechnungswegen der gesetzlichen Unfallversicherung vertraut sein.
Typischerweise beschäftigen unfallchirurgische Praxen 3 bis 6 MFA, je nach Patientenvolumen und Öffnungszeiten. Da unfallchirurgische Praxen häufig kurzfristig erhöhten Patientenandrang erleben, sind Springerpools oder Vereinbarungen mit Zeitarbeitsfirmen für medizinisches Personal sinnvoll. Die Personalkosten machen in einer unfallchirurgischen Praxis typischerweise 20 bis 30 Prozent des Gesamtumsatzes aus.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Unfallchirurgen als Arbeitgeber müssen arbeitsrechtliche Grundpflichten kennen: Korrekte Arbeitsverträge, pünktliche Gehaltsabrechnungen und die Einhaltung von Urlaubsansprüchen sind Pflicht. Darüber hinaus sollte eine Betriebshaftpflicht bestehen, die auch Personenschäden durch Angestellte abdeckt. Ärzteversichert empfiehlt, die Personalstruktur regelmäßig auf Effizienz zu prüfen und frühzeitig Nachfolgeplanung zu betreiben, da qualifiziertes MFA-Personal in vielen Regionen knapp ist.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Zu den häufigsten Fehlern gehören mündliche statt schriftlicher Arbeitsverträge sowie das Versäumnis, Änderungen im Beschäftigungsverhältnis schriftlich zu dokumentieren. Auch das Fehlen einer Einarbeitungsstruktur führt zu hoher Fluktuation, was wiederum Kosten und Qualitätseinbußen nach sich zieht. Unfallchirurgen sollten zudem sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden die Schweigepflicht schriftlich bestätigt haben.
Fazit
Gut geschultes und rechtlich korrekt beschäftigtes Personal ist für unfallchirurgische Praxen die Grundlage für reibungslose Abläufe und rechtliche Absicherung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMAS – Arbeitsrecht für Arbeitgeber
- KBV – Praxispersonal und Qualifikation
- Gesetze im Internet – Arbeitszeitgesetz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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