Zahnarztpraxen sind personalintensive Betriebe: Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Prophylaxeassistentinnen und Zahntechniker im Labor stellen oft den größten Kostenfaktor dar. Gleichzeitig ist gut qualifiziertes Personal der entscheidende Faktor für Behandlungsqualität und Patientenbindung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Personalkosten von 30 bis 40 Prozent des Umsatzes sind üblich: In einer Zahnarztpraxis mit 600.000 EUR Jahresumsatz fallen typischerweise 180.000 bis 240.000 EUR Personalkosten an.
  • Prophylaxeassistentinnen als Umsatztreiber: Eine qualifizierte DH (Dentalhygienikerin) kann mit Prophylaxeleistungen 80.000 bis 120.000 EUR Jahresumsatz selbstständig generieren.
  • Tarif nach TV-L Zahnärzte oder individuelle Vergütung: Zahnärztliche MFAs werden nach TV-ZÄ oder individuell vergütet; der Markt ist angespannt, gutes Personal erfordert übertarifliche Angebote.

Praxis-Personal speziell für Zahnärzte

Eine Zahnarztpraxis mit einem Behandler beschäftigt im Durchschnitt 3 bis 5 ZFAs. Das Tarifgehalt einer ZFA in der Eingangsgruppe liegt bei 2.200 bis 2.600 EUR brutto monatlich; erfahrene ZFAs mit Prophylaxe-Qualifikation oder Abrechnungskenntnissen erzielen 2.800 bis 3.500 EUR. Hinzu kommen Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung von rund 21 Prozent sowie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, soweit tariflich vereinbart.

Dentalhygienikerinnen (DH) oder Prophylaxeassistentinnen mit Zertifikat bilden in vielen Praxen das Rückgrat des Privatumsatzes. Eine DH, die täglich 6 bis 8 Prophylaxetermine à 80 bis 150 EUR (Privatpatienten) oder 45 bis 60 EUR (Kassenpatienten nach IP) durchführt, erzielt einen Jahresumsatz von 80.000 bis 120.000 EUR. Diese Mitarbeiterin kostet monatlich 3.200 bis 4.000 EUR brutto; die Eigenfinanzierung ist damit innerhalb weniger Monate erreicht.

Abrechnungskräfte mit Kenntnissen im BEMA und GOZ sind besonders wertvoll. Abrechnungsfehler oder Unterkodierungen können in einer mittelgroßen Zahnarztpraxis leicht 20.000 bis 40.000 EUR Jahresumsatz kosten. Eine speziell geschulte Abrechnungskraft, die BEMA und GOZ kennt und regelmäßig Fortbildungen besucht, sichert den Praxisumsatz aktiv.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Zahnärzte sollten ihre Kernmitarbeiter durch langfristige Bindungsangebote halten: Betriebliche Altersvorsorge, übertarifliche Vergütung, flexible Arbeitszeiten und ein Fortbildungsbudget von 500 bis 1.000 EUR pro Mitarbeiterin jährlich reduzieren die Fluktuation erheblich. Der Markt für qualifizierte ZFAs ist eng; Neueinstellungen kosten durch Stellenanzeigen, Einarbeitungszeit und Produktivitätsausfall 5.000 bis 15.000 EUR.

Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, ihre Mitarbeiter über die BGW pflichtversichert zu haben und zusätzlich eine betriebliche Gruppenunfallversicherung abzuschließen. ZFAs haben durch den engen körperlichen Kontakt mit Patienten und die Arbeit mit scharfen Instrumenten ein erhöhtes Unfallrisiko; eine ergänzende Unfallversicherung zeigt auch Wertschätzung gegenüber dem Personal.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist die zu lange Abhängigkeit von einer einzigen Schlüsselperson. Wenn die einzige Abrechnungskraft die Praxis verlässt, drohen Abrechnungsrückstände und Kassenlücken. Mindestens zwei Mitarbeiterinnen sollten Grundkenntnisse in BEMA und GOZ haben.

Ein weiterer Fehler ist das Vernachlässigen schriftlicher Arbeitsverträge mit klaren Klauseln zu Probezeit, Urlaubsanspruch und Tätigkeitsbeschreibung. Fehlende oder unklare Vertragsregelungen führen bei Konflikten zu teuren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Fazit

Praxispersonal ist in der Zahnarztpraxis der wichtigste Produktionsfaktor nach dem Zahnarzt selbst. Investitionen in Qualifikation, Bindung und Arbeitsbedingungen zahlen sich direkt in Umsatz und Patientenzufriedenheit aus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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