Die Praxisabgabe ist für Allgemeinmediziner ein emotionaler und finanziell bedeutsamer Lebensabschnitt. Da Hausarztpraxen in vielen Regionen Deutschlands schwer nachzubesetzen sind, haben abgebende Allgemeinmediziner oft mehr Zeit als früher, aber auch mehr Verantwortung, einen geeigneten Nachfolger zu finden und die Übergabe sorgfältig zu planen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Praxisabgabe muss frühzeitig geplant werden; die Suche nach einem geeigneten Nachfolger kann in unterversorgten Regionen zwei bis vier Jahre dauern.
- Der Kaufpreis einer Hausarztpraxis liegt im Bundesdurchschnitt bei 80.000 bis 200.000 Euro; in begehrten Lagen auch deutlich höher.
- Steuerliche Vergünstigungen wie der Veräußerungsfreibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG (bis zu 45.000 Euro) sollten frühzeitig genutzt werden.
Praxisabgabe speziell für Allgemeinmediziner
Allgemeinmediziner, die ihre Praxis abgeben möchten, stehen vor einem strukturierten Übergabeprozess. Zunächst muss die Praxis für den Verkauf vorbereitet werden: Aktuelle Verträge (Miete, Personal), gepflegtes Praxisinventar und eine vollständige Patientendokumentation erhöhen den Verkaufswert erheblich. Die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt bei der Nachfolgersuche über Praxisbörsen und regionale Nachfolgebörsen; auch die Bundesärztekammer und Ärztekammern der Länder bieten entsprechende Plattformen.
Besonders in ländlichen und unterversorgten Regionen können Kommunen und KVen erhebliche finanzielle Förderungen für die Nachfolgesicherung bieten: Niederlassungsprämien von bis zu 50.000 Euro, zinsgünstige KfW-Darlehen und Infrastrukturunterstützung sind in manchen Regionen verfügbar. Allgemeinmediziner sollten diese Möglichkeiten bei der Nachfolgersuche aktiv kommunizieren, um qualifizierte Bewerber anzuziehen. Für die steuerliche Seite gilt: Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder berufsunfähig ist, kann den Veräußerungsfreibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Anspruch nehmen, der den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn um bis zu 45.000 Euro mindert.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Allgemeinmediziner sollten die Versicherungssituation bei der Praxisabgabe sorgfältig regeln. Die Berufshaftpflicht muss nach der Praxisabgabe weitergeführt werden (Nachhaftungsversicherung), da für vergangene Behandlungsfehler noch bis zu drei Jahre nach Abgabe Ansprüche entstehen können. Ärzteversichert unterstützt Allgemeinmediziner dabei, die Nachhaftungsversicherung zu einem fairen Preis abzuschließen und die Versicherungsübergabe an den Nachfolger nahtlos zu gestalten.
Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern
Ein häufiger Fehler ist zu spätes Beginnen: Wer erst ein Jahr vor der geplanten Abgabe beginnt, hat kaum Zeit für eine sorgfältige Nachfolgersuche. Außerdem wird die emotionale Komponente der Praxisabgabe oft unterschätzt: Jahrzehnte aufgebaute Patientenbeziehungen loszulassen, braucht Zeit und Vorbereitung.
Fazit
Eine frühzeitig und sorgfältig geplante Praxisabgabe sichert die hausärztliche Versorgung in der Region und schützt die finanzielle Zukunft des abgebenden Allgemeinmediziners. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisbörse und Nachfolge
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe
- Gesetze im Internet – § 16 EStG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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