Die Praxisabgabe in der Augenheilkunde ist aufgrund des hohen Gerätewerts und des gemischten Patientenstamms (GKV und Privat) besonders komplex. Gleichzeitig bieten ophthalmologische Praxen attraktive Übergabewerte, da die Spezialisierung und das Privatpatientenpotenzial für Nachfolger interessant sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ophthalmologische Praxen haben durch teure Bildgebungsgeräte (OCT, Humphrey-Perimeter, Laser) oft hohe Substanzwerte von 100.000 bis 400.000 Euro.
  • Der Goodwill wird nach dem BÄK-Ertragswertverfahren bestimmt; bei einem Jahresgewinn von 200.000 Euro und Faktor 0,8 beträgt der ideelle Wert 160.000 Euro.
  • Die Praxisabgabe an einen Nachfolger unter 45 Jahren ist strategisch sinnvoll, da dieser die Investitionen längerfristig amortisieren kann.

Praxisabgabe speziell für Augenärzte

Augenärztliche Praxen haben ein heterogenes Geräteportfolio: OCT-Geräte (Gebrauchtwert ca. 15.000 bis 50.000 Euro), Spaltlampen mit Fotodokumentation (10.000 bis 20.000 Euro), Lasersysteme (YAG-Laser 20.000 bis 40.000 Euro, Argon-Laser für Koagulation 15.000 bis 30.000 Euro) und Humphrey-Perimeter (15.000 bis 25.000 Euro) summieren sich zu einem erheblichen Substanzwert. Dieser Wert wird im Rahmen der Praxisbewertung durch aktuelle Marktwerte ermittelt; stark veraltete Geräte (älter als 10 Jahre) haben oft einen Restwert nahe null.

Ophthalmologische Praxen in städtischen Lagen mit hohem Privatpatientenanteil (über 30 Prozent) erzielen höhere Goodwill-Faktoren (0,9 bis 1,2) als Kassenpraxen in ländlichen Gebieten (0,5 bis 0,7). Eine Praxis mit 50 Prozent Privatanteil und Jahresgewinn von 280.000 Euro kann einen Goodwill von 250.000 bis 336.000 Euro erzielen, was in Kombination mit dem Substanzwert einen Gesamtübergabewert von 400.000 bis 700.000 Euro bedeutet.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte sollten bei der Praxisabgabe besonders auf die Ablaufdaten von Gerätekalibrierungen und Zulassungen achten: Ein Laser ohne aktuelle Sicherheitszertifizierung verliert erheblich an Wert. Ärzteversichert empfiehlt, 2 bis 3 Jahre vor der geplanten Übergabe eine vollständige Praxiszustands-Analyse durchzuführen und alle Dokumentationsmängel zu bereinigen.

Steuerlich sollte die Praxisabgabe mit einem auf Arztpraxen spezialisierten Steuerberater abgestimmt werden: Die Begünstigung nach § 18 Abs. 3 EStG (halber Durchschnittssteuersatz auf den Veräußerungsgewinn) ist an strikte Voraussetzungen geknüpft, die bei ophthalmologischen Praxen mit gemischtem Leistungsspektrum (kassenärztlich und privatärztlich) besonders sorgfältig zu prüfen sind.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist die vorzeitige Aufnahme von Verhandlungen ohne vorherige unabhängige Praxisbewertung, was zu einer Unterschätzung des eigenen Praxiswerts führt. Außerdem wird die Übergangsphase zu kurz geplant: Augenärzte, die ihre Praxis mit sehr hohem Privatanteil betreiben, brauchen mindestens 12 bis 18 Monate gemeinsamer Tätigkeit mit dem Nachfolger, um den Privatpatientenstamm vollständig zu übertragen. Schließlich wird die Kommunikation mit dem Patientenstamm über den Inhaberwechsel oft zu spät und zu wenig proaktiv gestaltet.

Fazit

Eine frühzeitig geplante und transparent kommunizierte Praxisabgabe sichert den aufgebauten Wert ophthalmologischer Praxen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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