Die Praxisabgabe für Chirurgen ist einer der komplexesten Verkaufsprozesse in der Ärzteschaft: Neben dem klassischen Praxiswert aus Patientenstamm und Umsatz fließen Gerätewert, laufende Leasingverträge und der Wert eines eigenen OP-Saals in die Bewertung ein. Eine fundierte Vorbereitung schützt vor finanziellen Überraschungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hoher Substanzwert durch OP-Ausstattung: Chirurgische Praxen mit eigenem OP haben einen erheblichen Gerätewert, der separat vom ideellen Praxiswert bewertet werden muss.
  • Spezifischer Käufermarkt: Die Nachfolge für eine chirurgische Praxis mit OP ist nicht so breit wie für Hausarztpraxen; die Suche sollte 4 bis 6 Jahre vor der geplanten Abgabe beginnen.
  • Steuerprivilegien nutzen: Über 55-Jährige profitieren von einem Freibetrag von 45.000 EUR und einem ermäßigten Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn.

Praxisabgabe speziell für Chirurgen

Chirurgische Fachpraxen haben gegenüber hausärztlichen Praxen einen höheren Anteil an Substanzwert. Ein vollständig ausgestatteter ambulanter OP mit Anästhesiegeräten, Monitoringsystem und Sterilisationseinheit hat einen Zeitwert von 100.000 bis 300.000 EUR, der zum Ertragswert des Praxisbetriebs hinzukommt. Insgesamt können chirurgische Praxen Verkaufspreise von 400.000 bis 800.000 EUR erzielen, in guten Lagen auch mehr.

Die Nachfolgesuche in der Chirurgie ist herausfordernd: Potenzielle Käufer müssen die operative Qualifikation haben, den Versicherungsschutz für den OP-Betrieb nachweisen und die Finanzierung einer größeren Investition stemmen. Die KV-Zulassung wird separat geregelt; in manchen Planungsbereichen gibt es Wartelisten oder Ausschreibungsverfahren.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Chirurgen sollten die Verkaufsverhandlungen mit einem doppelten Bewertungsprozess beginnen: einer Ertragswertrechnung für den Praxisbetrieb und einer separaten Inventaraufnahme für Geräte und Einrichtung. Beide Bewertungen sollten durch unabhängige Sachverständige erstellt werden, um im Verhandlungsgespräch eine belastbare Basis zu haben.

Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen für ärztliche Behandlungsfehler (bis zu 30 Jahre bei unbekannten Schäden) aufrechtzuerhalten. Die sogenannte Nachhaftungsdeckung schützt vor Ansprüchen aus der Zeit der aktiven Praxistätigkeit.

Typische Fehler bei Chirurgen

Ein verbreiteter Fehler ist das Vergessen der Nachhaftung: Wer mit der Praxis auch seine Berufshaftpflicht kündigt, ist für zurückliegende Behandlungen ungesichert. Klagen aus der Chirurgie können noch Jahre nach dem Eingriff eingereicht werden.

Ein weiterer Fehler ist die fehlende Übergabe des OP-Betriebskonzepts an den Nachfolger. Hygieneplan, Gerätewartungsverträge, Zulassungen durch das Gesundheitsamt und QM-Dokumentation müssen vollständig übergeben werden; Lücken können zu Betriebsunterbrechungen führen.

Fazit

Die Praxisabgabe in der Chirurgie ist wirtschaftlich attraktiv, aber organisatorisch aufwändig. Frühzeitige Planung, eine fundierte Bewertung und die Sicherstellung der Nachhaftungsdeckung sind die wichtigsten Schritte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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