Die Praxisabgabe ist für Dermatologen ein bedeutender Lebensabschnitt, der sorgfältig geplant sein will. Die erfolgreiche Übergabe einer gut laufenden Hautarztpraxis erfordert eine realistische Bewertung, die Suche nach einem geeigneten Nachfolger und eine strukturierte Übergabephase, in der Patienten- und Einsenderbeziehungen übertragen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Praxisabgabe sollte mindestens 3 bis 5 Jahre vor dem geplanten Ruhestandstermin begonnen werden
  • Der Abgabepreis setzt sich aus Goodwill und Substanzwert zusammen, der zwischen 0,5 und 1,2 des Jahresnettoumsatzes liegt
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Freibetrag nach § 16 EStG) können den Nettoerlös erheblich verbessern

Praxisabgabe speziell für Dermatologen

Dermatologen, die ihre Praxis abgeben möchten, sollten den Prozess frühzeitig beginnen: Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger über die KV-Praxisbörse, das Deutsches Ärzteblatt oder einen spezialisierten Praxismakler dauert erfahrungsgemäß 12 bis 24 Monate. In gesperrten Planungsbereichen ist die Abgabe eines Kassenarztsitzes an einen Nachfolger über den Zulassungsausschuss zu genehmigen, was weitere Monate in Anspruch nehmen kann.

Der Abgabepreis wird durch eine Praxisbewertung ermittelt (Goodwill plus Substanzwert). Dermatologen mit hohem IGeL-Anteil können durch eine schrittweise Einführung des Nachfolgers (z. B. zunächst als angestellter Arzt, dann als Übernehmer) die Patientenbindung sichern und damit den tatsächlich erzielbaren Kaufpreis realisieren. Steuerlich profitieren Dermatologen beim Praxisverkauf vom Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG (bis zu 45.000 Euro) sowie vom ermäßigten Steuersatz für Veräußerungsgewinne nach § 34 EStG.

Worauf Dermatologen besonders achten sollten

Dermatologen sollten die steuerliche Gestaltung des Praxisverkaufs frühzeitig mit einem erfahrenen Steuerberater planen, da der Zeitpunkt der Abgabe (z. B. in einem Jahr mit niedrigem sonstigen Einkommen) die Steuerbelastung erheblich beeinflussen kann. Ärzteversichert empfiehlt, auch die Altersvorsorge-Situation zu überprüfen: Reicht die Versorgungswerksrente plus Praxisverkaufserlös für den Ruhestand aus?

Typische Fehler bei Dermatologen

Ein häufiger Fehler ist die zu späte Einleitung des Abgabeprozesses, sodass der Arzt aus gesundheitlichen Gründen die Praxis überstürzt aufgeben muss und keinen adäquaten Kaufpreis mehr erzielt. Außerdem wird der Übergabezeitraum mit paralleler Tätigkeit des Abgebers und Übernehmers oft zu kurz geplant.

Fazit

Eine frühzeitig geplante, steuerlich optimierte Praxisabgabe sichert Dermatologen den bestmöglichen Erlös und einen würdevollen Übergang in den Ruhestand. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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