Die Praxisabgabe einer internistischen Praxis ist ein vielschichtiger Prozess, der bei den in der Inneren Medizin üblichen hohen Gerätewerten und komplexen Langzeitpatienten-Strukturen besonderer Vorbereitung bedarf. Wer frühzeitig plant, erzielt einen deutlich besseren Kaufpreis und sichert die Versorgungskontinuität für seine Patienten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Internistische Praxen erzielen Kaufpreise zwischen 200.000 und 600.000 EUR, abhängig von Fachschwerpunkt (Kardiologie, Gastroenterologie), Gerätezustand und Patientenbindung
  • Die Vorlaufzeit für eine geordnete Praxisabgabe beträgt idealtypisch zwei bis drei Jahre, da internistische Patienten mit chronischen Erkrankungen eine besondere Übergangsstabilität erfordern
  • Berufshaftpflichtrisiken aus abgeschlossenen Behandlungen bleiben nach der Abgabe für zehn Jahre bestehen und müssen durch eine Nachhaftungspolice abgesichert sein

Praxisabgabe speziell für Internisten

Internistische Praxen haben einen besonders wertvollen Patientenstamm: Chronisch kranke Patienten mit Diabetes, Hypertonie oder chronisch-entzündlichen Erkrankungen kommen mehrfach jährlich zur Kontrolle und erzeugen stabile, planbare Einnahmen. Dieser Patientenstamm ist für den Käufer besonders attraktiv, weil er weniger anfällig für Wanderungsbewegungen ist als der akutmedizinische Anteil.

Für die Bewertung einer internistischen Praxis ist neben dem modifizierten Ertragswertverfahren die Substanzwertberechnung relevant: Echokardiografie-Geräte (15.000 bis 40.000 EUR), Langzeit-EKG-Systeme, Spirometer und Duplexsonografie-Anlagen addieren sich zu erheblichen Substanzwerten. Der abschreibungsbedingte Buchwert dieser Geräte liegt häufig deutlich unter dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert; eine unabhängige Gerätebewertung ist daher wichtig.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Internisten sollten die Selektivverträge nach § 73b SGB V und strukturierte Behandlungsprogramme (DMP), in die die Praxis eingeschrieben ist, frühzeitig auf Übertragbarkeit prüfen. DMP-Verträge, die an die Person des niedergelassenen Arztes gebunden sind, müssen neu beantragt werden; der Käufer sollte wissen, ob und wann diese Verträge reaktiviert werden können. Ärzteversichert empfiehlt, rechtzeitig vor der Abgabe eine Nachhaftungspolice abzuschließen, die Berufshaftpflichtrisiken aus dem Praxisbetrieb für mindestens zehn Jahre nach der Übergabe abdeckt.

Typische Fehler bei Internisten

Ein häufiger Fehler ist der zu späte Beginn der Nachfolgersuche: Wer erst im Jahr vor der geplanten Abgabe einen Nachfolger sucht, hat kaum Zeit für eine strukturierte Einarbeitungsphase und erzielt in der Regel einen niedrigeren Kaufpreis. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Transparenz bei der Patientenkartei: Internistische Patienten mit vielschichtiger Medikation und langjähriger Krankengeschichte erfordern eine sorgfältige Übergabe-Dokumentation. Schließlich vernachlässigen manche Internisten die notarielle Kaufvertragsgestaltung: Ohne klare Regelungen zur Gewährleistung für Gerätemängel und zur Haftungsabgrenzung entstehen nach der Übergabe oft Streitigkeiten.

Fazit

Eine internistische Praxisabgabe gelingt, wenn Patientenstamm, Gerätewerte und Vertragsverhältnisse frühzeitig dokumentiert und ein geeigneter Nachfolger mit ausreichender Einarbeitungszeit gefunden wird. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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