Die Praxisabgabe einer kardiologischen Praxis ist ein vielschichtiger Prozess, der sowohl medizinische Kontinuität als auch wirtschaftliche Optimierung erfordert. Kardiologen, die rechtzeitig planen, können den Verkaufspreis maximieren und gleichzeitig die Versorgung ihrer Langzeitpatienten sicherstellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kardiologische Praxen mit echokardiografischer Ausstattung und guten Überweisernetzwerken erzielen Verkaufspreise von 200.000 bis 500.000 Euro.
- Die Übergabe der Patientenbeziehungen ist in der Kardiologie besonders sensibel, da viele Patienten langfristig betreut werden.
- Steuerliche Vergünstigungen wie der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG können den Nettoveräußerungserlös erheblich verbessern.
Praxisabgabe speziell für Kardiologen
Kardiologische Praxen haben im Vergleich zu anderen Fachgruppen besondere Wertfaktoren: Eine gut gepflegte Echokardiografie-Ausstattung, gültige Schrittmacher-Kontrollgenehmigungen und stabile Überweiserbeziehungen zu niedergelassenen Internisten und Hausärzten sind wertsteigernde Faktoren. Gleichzeitig ist der Patientenstamm einer kardiologischen Praxis oft langfristig, chronisch krank und an den persönlichen Arzt gebunden; eine Übergabe muss deshalb besonders sorgfältig vorbereitet werden.
Für die Praxisbewertung empfiehlt die Bundesärztekammer das modifizierte Ertragswertverfahren: Der nachhaltige Jahresgewinn wird mit einem Multiplikator von 0,5 bis 1,5 bewertet. Für kardiologische Praxen mit speziellen Abrechnungspositionen (Ergometrie, Langzeit-EKG, Holter-Monitoring) liegt der Multiplikator am oberen Ende. Der immaterielle Praxiswert (Goodwill) hängt davon ab, wie gut die Patientenbeziehungen auf den Nachfolger übertragen werden können, wofür eine gemeinsame Übergangszeit von sechs bis zwölf Monaten ideal ist.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Kardiologen sollten die Nachhaftung ihrer Berufshaftpflichtversicherung sicherstellen: Da Behandlungsfehler in der Kardiologie oft erst Jahre später bemerkt werden (z. B. bei Schrittmacherkomplikationen), muss die Nachhaftungsversicherung mindestens fünf bis zehn Jahre nach Praxisabgabe bestehen. Ärzteversichert unterstützt Kardiologen dabei, die Nachhaftungsversicherung zu einem fairen Preis abzuschließen und in die Übergabeverhandlungen einzubeziehen. Die steuerliche Planung des Veräußerungsgewinns sollte frühzeitig mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist die fehlende gemeinsame Übergangsphase mit dem Nachfolger, die dazu führt, dass Patienten nicht ausreichend auf den Wechsel vorbereitet sind und die Praxis verlassen. Ein weiterer Fehler ist die Überschätzung des Praxiswerts ohne externe Gutachterbewertung, was zu gescheiterten Verhandlungen führen kann.
Fazit
Eine professionell vorbereitete Praxisabgabe sichert Kardiologen einen fairen Verkaufserlös und gewährleistet die kontinuierliche Versorgung ihrer Patienten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisbewertung und Abgabe
- KBV – Praxisabgabe und Nachfolge
- Gesetze im Internet – § 16 EStG Veräußerungsgewinn
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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