Die Praxisabgabe ist für Kinderärzte ein vielschichtiger Prozess, bei dem neben wirtschaftlichen auch sozialpolitische Überlegungen eine Rolle spielen: Angesichts des bundesweiten Mangels an Kinder- und Jugendärzten haben viele KVen ein starkes Interesse an der Sicherstellung einer reibungslosen Nachfolge und bieten deshalb eigene Förder- und Vermittlungsprogramme an.
Das Wichtigste in Kürze
- Pädiatrische Praxen erzielen Kaufpreise zwischen 80.000 und 250.000 Euro; der Wert liegt häufig unter dem anderer Fachrichtungen, da der apparative Anteil gering und das Einkommensniveau in der Pädiatrie vergleichsweise niedrig ist.
- Kassenärztliche Vereinigungen bieten in vielen Bundesländern gezielte Nachfolgevermittlung für Kinderärzte an, um die pädiatrische Versorgung in der Region sicherzustellen.
- Frühzeitige Nachfolgersuche ist besonders wichtig, da der Pool an Kinderärzten mit Niederlassungsinteresse klein ist.
Praxisabgabe speziell für Kinderärzte
Kinderärzte sind eine der wenigen Facharztgruppen, bei denen die Kassenärztliche Vereinigung aktiv in die Nachfolgeplanung eingreift. Viele KVen führen eigene Praxisbörsen für die Pädiatrie und bieten Zuschüsse für Praxisübernahmen in unterversorgten Gebieten. Für abgebende Kinderärzte bedeutet das: Eine frühe Kontaktaufnahme mit der KV kann die Nachfolgersuche erheblich erleichtern und in manchen Fällen sogar finanzielle Unterstützung für den Käufer generieren, was die Abgabe zu besseren Konditionen ermöglicht.
Die wirtschaftliche Realität pädiatrischer Praxen ist jedoch nüchtern: Der Jahresumsatz einer durchschnittlichen Kinderarztpraxis liegt bei 350.000 bis 500.000 Euro, der Reingewinn bei 120.000 bis 180.000 Euro. Daraus ergibt sich nach dem modifizierten Ertragswertverfahren ein Praxiswert von 150.000 bis 300.000 Euro. Im Vergleich zu kardiologischen oder radiologischen Praxen ist das deutlich niedriger; wer bei der Praxisgründung erhebliche Kredite aufgenommen hat, muss prüfen, ob der Verkaufserlös zur Schuldenrückzahlung ausreicht.
Worauf Kinderärzte besonders achten sollten
Kinderärzte, die ihre Praxis abgeben möchten, sollten die Praxis mindestens zwei Jahre vor der geplanten Übergabe wirtschaftlich optimieren: Dokumentation aller Privatleistungen, Bereinigung unnötiger Kosten und Aufbau von Selektivvertragsbeziehungen erhöhen den darstellbaren Gewinn und damit den Praxiswert. Ärzteversichert empfiehlt, gleichzeitig den Versicherungsschutz zu überprüfen: Nach der Praxisabgabe sollte die Berufshaftpflicht mit Nachhaftungsschutz für bereits erbrachte Leistungen erhalten bleiben, da Haftungsansprüche im Kindesalter erst nach Jahren geltend gemacht werden können.
Typische Fehler bei Kinderärzten
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Einbeziehung der KV in die Nachfolgeplanung. Wer einen Nachfolger nur im privaten Netzwerk sucht, verpasst möglicherweise den Zugang zu KV-Förderprogrammen und -Vermittlungsleistungen. Ein weiterer Fehler ist die unrealistische Bewertungserwartung: Kinderärzte, die ihren Praxiswert mit dem einer dermatologischen oder gynäkologischen Praxis vergleichen, setzen ihre Kaufpreisvorstellungen häufig zu hoch an und verlieren potenzielle Käufer.
Fazit
Die Praxisabgabe für Kinderärzte gelingt am besten mit frühzeitiger KV-Einbindung, realistischer Praxisbewertung und einer strategisch geplanten Übergabephase. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisabgabe
- Bundesärztekammer
- Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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